Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Schule: "Islamischer Unterricht" wird ab Herbst Wahlpflichtfach an Bayerns Schulen

Schule
23.02.2021

"Islamischer Unterricht" wird ab Herbst Wahlpflichtfach an Bayerns Schulen

Das neue Fach hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Anfangs gab es etwa eine "Islamische Unterweisung" in türkischer Sprache, später erfolgte das Angebot dann auf Deutsch.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

Bisher galt für Bayerns Schüler: Entweder Religionsunterricht oder Ethik. Ab Herbst soll auch der Islam als Wahlpflichtfach unterichtet werden. Jedoch nicht flächendeckend.

An rund 350 Schulen in Bayern wird es vom kommenden Schuljahr an ein Wahlpflichtfach "Islamischer Unterricht" geben. Das Kabinett beschloss am Dienstag die Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Schulfach. Dieses soll für Schülerinnen und Schüler insbesondere muslimischen Glaubens künftig statt Religionslehre und neben Ethik wählbar sein. Es handelt sich um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung "im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung" vermitteln sollen.

Der Kabinettsbeschluss war schon seit einigen Monaten erwartet worden, da der Start des Wahlpflichtfachs zum Start des nächsten Schuljahres im Herbst erfolgen soll. Vorher muss nun noch der Landtag zustimmen, zudem müssen die weiteren Lehrpläne entwickelt werden.

Der Islamunterricht soll "bedarfsgerecht" ausgebaut werden

Der Name "Islamischer Unterricht" wird dabei also weitergeführt. "Der Name bleibt, der Name ist Marke", betonte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) nach der Kabinettssitzung in München.

"Der Name bleibt, der Name ist Marke", sagte Kultusminister Michael Piazolo
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archiv)

Das neue Fach hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Anfangs gab es etwa eine "Islamische Unterweisung" in türkischer Sprache, später erfolgte das Angebot dann auf Deutsch. Ein Modellversuch "Islamischer Unterricht" lief seit 2009 und wurde immer weiter ausgedehnt. Zuletzt gab es den Modellversuch an rund 350 Schulen, insbesondere an den Grund- und Mittelschulen und vor allem in Ballungsgebieten.

So viele Standorte, rund 350, sollen es auch zum Start als Wahlpflichtfach im Herbst sein. Die im bisherigen Modellversuch eingesetzten Lehrer sollen dabei weiterbeschäftigt werden können.

Das Angebot solle zudem "bedarfsgerecht" ausgebaut werden, sagte Piazolo. Wann und an wie vielen Schulen in Bayern es das Fach in den kommenden Jahren geben wird, ist allerdings derzeit noch offen. (dpa/lby)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

24.02.2021

Ethik-Unterricht - gut gemacht - kann allen eine neutrale, religionsunabhängige Werteorientierung - Verfassungskonform - geben.
Warum also in einer - zumindest gesagten, wenn auch in Deutschland nicht vollzogenen - säkularen Gesellschaft - die Schulen mit Religion vollpacken?
Sollten in einer multikulturellen Gesellschaft, weitere Religionen ihren Religionsunterricht an den Schulen durchsetzen - dann können wir bald neue Schulhäuser anbauen?
Dass in den Religionen nichts staatsfeindliches gelehrt wird, muss über andere Maßnahmen sichergestellt werden, wie gegen andere staatsfeindliche Umtriebe auch.
Das kann doch nicht durch die Schulen geleistet werden?

23.02.2021

"Es handelt sich um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung "im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung" vermitteln sollen."
.
Wenn, dann muss es genau so ablaufen. Und in einem zweiten Schritt sollte festgelegt werden, dass auch ein Imam in der Moschee auf deutsch predigen muss. Das würde es den Hasspredigern in den Moscheen erheblich schwerer machen, unentdeckt zu bleiben!!

23.02.2021

Einerseits sollte Religion Privatsache sein. Andererseits kann man aber über die Schulen Einfluß darauf nehmen, was gelehrt wird, insbesondere aber den Einfluss irgendwelcher radikalen "Gelehrten" aus dem Ausland unterbinden.

Insofern ist der Vorstoß gut, wenn (sic!) keine ausländischen Organisationen wie etwa Dianet über Ditib beteiligt sind sondern offen und kontrolliert nur mit unserem Grundgesetz konforme Beteiligte.

23.02.2021

Die Frage wird sein, ob das, was im Unterricht gelehrt wird, im Einklang steht mit dem, was der Imam in der Moschee predigt. Denn da ist das nicht immer im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes.

23.02.2021

Der Schritt in die falsche Richtung!
Statt die Religion aus dem offiziellen, öffentlichen Leben in das Privatleben zu verweisen - machen wir den Schritt hin, zu noch mehr Einfluss der Religionen? Frieden hat das noch nie gebracht ....
Wann kommt der Schulunterricht für den Buddhismus, Hinduismus, etc. etc. ?
Es liegt wohl daran, dass die etablierten Religionen nicht auf die Privilegien verzichten wollen?
Solange die Kirchenglocken in der Früh um 6 läuten dürfen - werden auch bald die Muezzin rufen?
Das gebietet die Religionsfreiheit und Gleichheit?