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19.05.2006

Karolina-Prozess: Mutter voll schuldfähig

Der Prozess um den grausamen Tod der kleinen Karolina, die Anfang 2004 vom Freund ihrer Mutter zu Tode geprügelt wurde, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hebt am 13. Dezember das Urteil des Memminger Gerichts auf, das die Mutter des Kindes, Zaneta Copic, und ihren ehemaligen Lebensgefährten, Mehmet Akul, zu fünfeinhalb Jahren beziehungsweise zehn Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Ab Mitte 2006 soll der Fall am Landgericht München II neu verhandelt werden. 
Foto: hi/tm/jan/kd

München (lby) - ­ Ein Gutachter hat bei dem wegen Mordes an der kleinen Karolina angeklagten Türke erneut eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen. Professor Norbert Nedopil bescheinigte am Freitag vor dem Schwurgericht München II dem 32-Jährigen erneut eine schwere Persönlichkeitsstörung. Karolinas Mutter besitzt nach Ansicht des Memminger Gutachter sAndreas Küthmann die volle Schuldfähigkeit.

München (lby) - ­ Ein Gutachter hat bei dem wegen Mordes an der kleinen Karolina angeklagten Türke erneut eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen. "Es spricht viel mehr dafür als dagegen", sagte der Psychiater Professor Norbert Nedopil am Freitag vor dem Schwurgericht München II. Er bescheinigte dem heute 32-Jährigen erneut eine schwere Persönlichkeitsstörung.

Damit ist eine Verurteilung wegen verminderter Schuldfähigkeit möglich. Die 27- jährige Mutter der Dreijährigen und ihr damaliger Freund müssen sich bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Karolinas Mutter bescheinigte der Memminger Gutachter Andreas Küthmann erneut volle Schuldfähigkeit.

Bei dem Angeklagten bedürfe es nur eines geringfügigen Auslösers für ein "überschießendes aggressives Verhalten", sagte Nedopil. Als "typisches" Beispiel nannte er, dass der Angeklagte einen Mann verprügelte, als ihn von dessen Regenschirm zwei Wassertropfen trafen.

Der Mann hatte das Mädchen Anfang 2004 tagelang mit Schlägen, Verbrennungen und Verbrühungen zu Tode gequält, die Mutter schritt nicht ein. Das Paar legte das sterbende Kind am 5. Januar 2004 in der Damentoilette des Krankenhauses Weißenhorn ab, die Ärzte konnten das Leben der Kleinen aber nicht mehr retten. Das Landgericht Memmingen hatte den Türken vor gut einem Jahr zu zehn Jahren und drei Monaten und die Polin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Urteile aber als zu milde auf.

Bei der Obduktion wurden über 70 Verletzungen gefunden, davon 24 zwei bis vier Zentimeter große Brandwunden. Karolina hatte durch fünf Fausthiebe schwere Kopfverletzungen davon getragen, der letzte Schlag führte zum Tod. "Es wäre leichter gewesen, die unverletzten Stellen des Körpers zu beschreiben als die verletzten", sagte der Münchner Rechtsmediziner Professor Wolfgang Eisenmenger vor Gericht.

Der Vorsitzende Richter Walter Weitmann sagte, er habe Bilder wie die der toten Karolina "in 29 Jahren bei der Justiz noch nicht gesehen". Karolinas Mutter brach beim Obduktionsergebnis am späten Donnerstagabend in Tränen aus, was ihren Mitangeklagten zu seinen ersten Worten in dem Prozess provozierte: "Zieh hier keine Schau ab!"

Der 32-Jährige war bereits mehrmals wegen Schlägereien verurteilt worden. Er handle aus Launen heraus, ohne die Konsequenzen zu bedenken, sagte Nedopil. Das zeige sich auch an der Art, wie er seine langjährige Lebensgefährtin und die gemeinsame jetzt zwölf Jahre alte Tochter wenige Wochen vor der Tat verlassen habe, "ohne irgendeine Nachricht zu hinterlassen". Den Angeklagten charakterisiere eine "dramatisierende" Schwarz-Weiß-Malerei zwischen "Überidealisieren und Entwerten". Impulskontrolle und Affekte seien gestört. "Solche Menschen provozieren, um reagieren zu können", sagte der Gutachter. "Der Angeklagte schaffte selber die Bedingungen, die ihn reizten, wo jeder andere sehen würde, dass dies nur schief gehen kann."

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt, voraussichtlich mit den Plädoyers. Am Mittwoch will das Gericht sein Urteil sprechen.

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