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Kommentar
15.10.2015

Nach seiner Alkoholfahrt ist Bernhard Pohl als Politiker untragbar

Der Allgäuer Abgeordnete Bernhard Pohl ist mit 1,29 Promille quer durch München gefahren.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Wegen seiner Alkoholfahrt hat Bernhard Pohl seine Immunität verloren und muss vor Gericht. Für den Allgäuer Abgeordneten muss das das Ende seiner Polit-Karriere sein.

Einstimmig hat das Plenum des Bayerischen Landtags gestern die Immunität des Allgäuer Abgeordneten Bernhard Pohl aufgehoben – und damit den Weg freigemacht für ein Gerichtsverfahren.

Jetzt muss sich der Rechtsanwalt wegen seiner Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten. Die Fahrt mit 1,29 Promille quer durch München war der vorläufige Schlusspunkt einer langen Strafliste – und alles andere als ein einmaliger Ausrutscher.

Immer wieder war der Freie-Wähler-Politiker wegen gröbster Verkehrsdelikte aufgefallen. Bei einem davon hat ein Mensch sein Leben verloren. Pohl kassierte Geldbußen und Fahrverbote – und gab jedes Mal wieder den reuigen Sünder, der versicherte, seine Lehren daraus gezogen zu haben. Hat er nachweislich nicht.

Pohl droht eine Gefängnisstrafe

Darum ist es gut, dass nun endlich ein Gericht darüber entscheidet, wie ein derart uneinsichtiger Wiederholungstäter bestraft werden muss. Das Strafgesetzbuch sieht für Trunkenheitsfahrten Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Doch egal, wie hoch die Strafe ausfällt: Pohl hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren – und ist damit als Volksvertreter längst untragbar.

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