Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kommentar: Tödliche Gewalt am Königsplatz: Ein gerechtes Urteil?

Tödliche Gewalt am Königsplatz: Ein gerechtes Urteil?

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
06.11.2020

Plus Nach dem tödlichen Faustschlag am Königsplatz in Augsburg muss der 17-jährige Halid S. für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Viereinhalb Jahre Gefängnis für einen Jugendlichen, der einen Mann totgeschlagen hat. Ist das ein gerechtes Urteil? Es kommt auf die Perspektive an. Der 17-jährige Täter Halid S. empfindet es vielleicht als ungerecht hart. Er wollte wohl niemanden töten und kann bis heute nicht recht verstehen, wie sein Faustschlag einen Menschen umbringen konnte.

Für die Witwe und die Tochter des getöteten Feuerwehrmannes Roland S. ist es ein ungerecht mildes Urteil. Halid S. hat ihnen den Ehemann und Vater genommen. Für sie ist der Täter ein brutaler Schläger, der nicht lange genug ins Gefängnis gehen kann.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.11.2020

Das ist ein zutreffender Kommentar. Niemand kann hier wirklich zufrieden sein. Das ist aber ein Indiz für ein ausgewogenes Urteil.
Danke und weiter so.

06.11.2020

Die Ansicht des Gerichts, der Getötete hätte mit dem Schlag von Halid S. nicht (mehr) gerechnet, halte ich für zumindest fragwürdig. Die erste Tätlichkeit ging vom Getöteten aus, der sich aktiv auf die Gruppe zubewegt und eben als erster tätlich geworden ist. In dieser Situation musste er doch mit einem "Gegenangriff" aus der offensichtlich zusammengehörenden Gruppe rechnen, zumal der Schlag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum Wegschubsen erfolgte. Es gehört nun mal leider zur Wahrheit dazu, dass der Getötete nicht völlig schuldlos an der Auseinandersetzung war. Aber letztlich kennen nur das Gericht und die Verfahrensbeteiligten die Abläufe im Detail. Das Nachtatverhalten von Halid S. war jedenfalls verheerend, schon allein deswegen sind die 4 1/2 Jahre völlig in Ordnung.

06.11.2020

Danke für diesen Kommentar!
Er scheint mir beide Perspektiven, die des Opfers und die des Täters gut zu berücksichtigen.

An alle, die meinen, das Urteil sei zu milde die Frage:
Welche Strafe halten Sie für angemessen?

Raimund Kamm

07.11.2020

Für angemessen halte ich 6 Jahre für den Haupttäter und mindestens 2 Jahre für den zweitenTäter ,welcher das Gesicht des zweiten Opfers zertrümmerte..
Das der Hupttäter nicht nur das Opfer sondern auch das Gericht nach dem Urteil verhöhnte ,spricht Bände !

07.11.2020

"Das der Hupttäter nicht nur das Opfer sondern auch das Gericht nach dem Urteil verhöhnte ,spricht Bände !"

Und wo wollen Sie das schon wieder herhaben? Ich erinnere: Der Junkie, der Ende Dezember den Besucher des Spectrums mit deutlich höherem Aggressionspotential angegangen ist und auf sein Opfer noch eingeschlagen hat, als es bereits wehr- und regungslos auf dem Boden lag, erhielt 4 Jahre und 3 Monate. Nach Erwachsenenstrafrecht.

09.11.2020

Schon amüsant wie einige hier versuchen Äpfel mit Birnen zu vergleichen
Waren Sie in der Hauptverhandlung Hr.Robert M.? Höchtswahrscheinlich nicht und warum vergleichen Sie eine Straftat mit Todesfolge mit einer ohne . Und welcherTäter die größere kriminelle Energie zeigte, lassen wir auch mal offen

06.11.2020

Ein Kommentar, der dem Sachverhalt, wie ihn das Gericht aufgeklärt hat, gerecht wird. Danke.

06.11.2020

Ein sachlicher, besonnener Kommentar!

06.11.2020

.
Nun zum zehnten Mal (wenn ich richtig gezählt habe, nach zuletzt am
06.10., 17.10., 05.11) dieselbe Fotoreihe vom 08.12.2019 (neunmal
die Feuerwehrleute in Rückenansicht, davon 3 mal mit Trompeter im
Vordergrund, siebenmal die Blumen/Kerzen)

Von aktueller Berichterstattung keine Spur, sondern wohl eher die
Absicht, mit geringstmöglichem Aufwand möglichst oft mit dem-
selben Bildmaterial nach jedem vierten Foto Werbung unterzubringen.

Oder verkenne ich da die Absichten der Redaktion / des Verlags?
.

06.11.2020

Ich halte das 'Urteil für zu mild. Dennoch möchte ich auf zwei wesentliche Erkenntnisse hinweisen
Die Ermittlungen waren ausgesprochen fehlerhaft-ob fährlässig oder vorsätzlich lassen wir mal offen.
Zweitens haben die Videoaufnahmen hier mehr Licht ins Geschehen gebracht und ihren Sinn nachhaltig gerechtfertigt.
Alles sehr traurig für die Opfer dieser Tat und wenn der RA Marco Müller hier von Nothilfe faselt,kann einem schlecht werden