Plus Nach dem tödlichen Faustschlag am Königsplatz in Augsburg muss der 17-jährige Halid S. für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Viereinhalb Jahre Gefängnis für einen Jugendlichen, der einen Mann totgeschlagen hat. Ist das ein gerechtes Urteil? Es kommt auf die Perspektive an. Der 17-jährige Täter Halid S. empfindet es vielleicht als ungerecht hart. Er wollte wohl niemanden töten und kann bis heute nicht recht verstehen, wie sein Faustschlag einen Menschen umbringen konnte.
Für die Witwe und die Tochter des getöteten Feuerwehrmannes Roland S. ist es ein ungerecht mildes Urteil. Halid S. hat ihnen den Ehemann und Vater genommen. Für sie ist der Täter ein brutaler Schläger, der nicht lange genug ins Gefängnis gehen kann.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das ist ein zutreffender Kommentar. Niemand kann hier wirklich zufrieden sein. Das ist aber ein Indiz für ein ausgewogenes Urteil.
Danke und weiter so.
Die Ansicht des Gerichts, der Getötete hätte mit dem Schlag von Halid S. nicht (mehr) gerechnet, halte ich für zumindest fragwürdig. Die erste Tätlichkeit ging vom Getöteten aus, der sich aktiv auf die Gruppe zubewegt und eben als erster tätlich geworden ist. In dieser Situation musste er doch mit einem "Gegenangriff" aus der offensichtlich zusammengehörenden Gruppe rechnen, zumal der Schlag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum Wegschubsen erfolgte. Es gehört nun mal leider zur Wahrheit dazu, dass der Getötete nicht völlig schuldlos an der Auseinandersetzung war. Aber letztlich kennen nur das Gericht und die Verfahrensbeteiligten die Abläufe im Detail. Das Nachtatverhalten von Halid S. war jedenfalls verheerend, schon allein deswegen sind die 4 1/2 Jahre völlig in Ordnung.
Danke für diesen Kommentar!
Er scheint mir beide Perspektiven, die des Opfers und die des Täters gut zu berücksichtigen.
An alle, die meinen, das Urteil sei zu milde die Frage:
Welche Strafe halten Sie für angemessen?
Raimund Kamm
Für angemessen halte ich 6 Jahre für den Haupttäter und mindestens 2 Jahre für den zweitenTäter ,welcher das Gesicht des zweiten Opfers zertrümmerte..
Das der Hupttäter nicht nur das Opfer sondern auch das Gericht nach dem Urteil verhöhnte ,spricht Bände !
"Das der Hupttäter nicht nur das Opfer sondern auch das Gericht nach dem Urteil verhöhnte ,spricht Bände !"
Und wo wollen Sie das schon wieder herhaben? Ich erinnere: Der Junkie, der Ende Dezember den Besucher des Spectrums mit deutlich höherem Aggressionspotential angegangen ist und auf sein Opfer noch eingeschlagen hat, als es bereits wehr- und regungslos auf dem Boden lag, erhielt 4 Jahre und 3 Monate. Nach Erwachsenenstrafrecht.
Schon amüsant wie einige hier versuchen Äpfel mit Birnen zu vergleichen
Waren Sie in der Hauptverhandlung Hr.Robert M.? Höchtswahrscheinlich nicht und warum vergleichen Sie eine Straftat mit Todesfolge mit einer ohne . Und welcherTäter die größere kriminelle Energie zeigte, lassen wir auch mal offen
Ein Kommentar, der dem Sachverhalt, wie ihn das Gericht aufgeklärt hat, gerecht wird. Danke.
Ein sachlicher, besonnener Kommentar!
.
Nun zum zehnten Mal (wenn ich richtig gezählt habe, nach zuletzt am
06.10., 17.10., 05.11) dieselbe Fotoreihe vom 08.12.2019 (neunmal
die Feuerwehrleute in Rückenansicht, davon 3 mal mit Trompeter im
Vordergrund, siebenmal die Blumen/Kerzen)
Von aktueller Berichterstattung keine Spur, sondern wohl eher die
Absicht, mit geringstmöglichem Aufwand möglichst oft mit dem-
selben Bildmaterial nach jedem vierten Foto Werbung unterzubringen.
Oder verkenne ich da die Absichten der Redaktion / des Verlags?
.
Ich halte das 'Urteil für zu mild. Dennoch möchte ich auf zwei wesentliche Erkenntnisse hinweisen
Die Ermittlungen waren ausgesprochen fehlerhaft-ob fährlässig oder vorsätzlich lassen wir mal offen.
Zweitens haben die Videoaufnahmen hier mehr Licht ins Geschehen gebracht und ihren Sinn nachhaltig gerechtfertigt.
Alles sehr traurig für die Opfer dieser Tat und wenn der RA Marco Müller hier von Nothilfe faselt,kann einem schlecht werden