Notärzte kämpften um das Leben von Chiara und Sharon
Am Mittwoch haben die Rettungskräfte im Gerichtssaal die dramatischen Wiederbelebungssversuche bei den getöteten Schwestern geschildert.
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord von Krailling haben am Mittwoch die Rettungskräfte vor dem Landgericht München ausgesagt. Sie schilderten, wie sie nach der Bluttat an der kleinen Chiara und ihrer Schwester Sharon um das Leben der Schwestern gekämpft hatten.
Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos
Als die Notärzte eintrafen, habe einer der Polizeibeamten, die als erstes am Tatort waren, bereits versucht, die achtjährige Chiara wiederzubeleben, sagte ein Rettungsassistent. Das Kind habe in einer großen Blutlache gelegen - es sei viel Blut für ein so kleines Kind gewesen. Auch ein Defibrillator sei zum Einsatz gekommen.
"Wir haben die Maßnahmen dann irgendwann abgebrochen, als man gemerkt hat, dass das keinen Erfolg mehr bringt." Auch bei der elfjährigen Sharon hatte ein Polizist mit der Wiederbelebung begonnen, auch bei ihr blieben alle Versuche erfolglos. "Wir haben die Reanimation abgebrochen", sagte eine Rettungsassistentin.
Der eigene Onkel wird beschuldigt, die beiden Mädchen in der Nacht zum 24. März 2011 in der Wohnung der Mutter grausam ermordet zu haben, um an ein Erbe zu kommen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der hoch verschuldete Familienvater deshalb auch die Mutter - seine Schwägerin - töten wollte.
Auch die Mutter der Schwestern sollte sterben
Von dem Vorhaben, auch seine Schwägerin umzubringen, habe der 51-Jährige abgesehen, weil sie nicht wie erwartet im Laufe der Nacht nach Hause kam. Die Frau hatte in der 50 Meter entfernten Musikkneipe ihres Lebensgefährten geholfen. Sie fand die Leichen ihrer Töchter, als sie mit dem Freund am frühen Morgen heimkam. Bisher vor Gericht. Er gab sich angesichts des großen öffentlichen Interesses an dem Fall betont entspannt.
Die Eltern der ermordeten Mädchen sind in dem Prozess Nebenkläger. Sie nahmen auch am Mittwoch nicht an dem Verfahren teil, sondern ließen sich von ihren Anwälten vertreten. (dpa/lby/AZ)
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