Polizist versorgte Drogendealer
Mit geheimen Informationen hat ein Polizist einen Dealer versorgt. Jetzt wurde er verurteilt.
Würzburg (dpa/lby/ddp) - Wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen ist ein 32 Jahre alter Polizeibeamter vom Amtsgericht Würzburg am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen suspendierte Beamte der Polizeiinspektion Würzburg im Frühjahr 2006 einen Drogenhändler mit geheimen Ermittlungsergebnissen der Kriminalpolizei versorgte. Der 32-Jährige habe dem Dealer, den er seit seiner Kindheit kennt, eine Liste mit den Namen von Kleindealern vorgelegt, gegen die die Kripo ermittelte. Sie war Teil einer polizeilichen Dokumentation über die Drogenkriminalität in Unterfranken.
Der Beamte habe damit seine Stellung als Mitglied einer so genannten Lage-Gruppe der Polizei ausgenutzt, die alle polizeirelevanten Vorkommnisse zusammenfasst. Auf diese Weise habe er auch von Ermittlungen in der Drogenszene erfahren, obwohl diese nicht zu seinem unmittelbaren Aufgabenbereich gehört hätten.
Der Beamte selbst bestritt den Vorwurf. Er habe vielmehr seinen früheren Bekannten als Informanten anwerben wollen, diesem die Liste vorgelegt und um weitere Informationen über die dort aufgeführten Verdächtigen gebeten. "Ich wollte einen dicken Fisch an Land ziehen", sagte er vor Gericht. Am Ende habe er allerdings vergessen, die Liste wieder an sich zu nehmen. Der Beamte legte deshalb gegen das Urteil Berufung ein.
Bei einer Durchsuchung von Auto und Wohnung des Angeklagten fanden seine Kollegen anschließend eine Schreckschusswaffe, für die der 32-Jährige keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte. Außerdem hatte er es versäumt, eine aus dem Dienst stammende kinderpornografische Datei auf seinem Heim-Computer zu löschen.
Verurteilt wurde der zweifache Familienvater, der seit Dezember 2006 vom Dienst suspendiert ist, wegen vorsätzlichen Verrats von Dienstgeheimnissen, Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht und das Waffengesetz sowie wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften. Als Bewährungsauflage muss er 1200 Euro bezahlen, außerdem kommt ein Disziplinarverfahren auf ihn zu.
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