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  3. Landgericht München: Volksverhetzung: Mehr als drei Jahre Haft für Ex-Anwältin gefordert

Landgericht München
24.02.2015

Volksverhetzung: Mehr als drei Jahre Haft für Ex-Anwältin gefordert

Die Angeklagte muss sich wegen der Leugnung des Völkermords an den Juden unter den Nationalsozialisten vor dem Münchner Landgericht verantworten.
Foto: Felix Hörhager, dpa

Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen rechtsextreme Frau mehr als drei Jahre Haft. Die Frau hatte auf einer Konferenz ein Referat gehalten, in dem sie den Holocaust leugnete.

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen eine rechtsextreme Ex-Anwältin wegen Volksverhetzung vor dem Münchner Landgericht drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird an diesem Mittwoch erwartet.

Die einschlägig vorbestrafte Juristin hatte im November 2012 bei einer Konferenz in Chur in der Schweiz ein Referat gehalten. Darin bestritt die 51-Jährige den Völkermord an den europäischen Juden während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Laut Staatsanwaltschaft erfüllten die Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung.

Wegen Volksverhetzung: Ex-Juristin soll ins Gefängnis

Ein Schweizer Anwalt hatte die Angeklagte angezeigt. Im Ermittlungsverfahren verwendete sie im Briefkopf die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin", obwohl ihr die Anwaltskammer die Berufsausübung untersagt hatte. Die Staatsanwaltschaft hält damit auch den Anklagevorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen für erwiesen. Die Anklage verwies am Dienstag auf die Unbelehrbarkeit der Juristin, die wegen Volksverhetzung schon einmal zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Die Angeklagte berief sich zum Prozessauftakt unter anderem auf die Meinungsfreiheit. Sie war die Lebensgefährtin des früheren RAF-Anwalts und später zum Rechtsextremisten gewandelten Horst Mahler, der wegen vieler Fälle von Volksverhetzung Strafen von insgesamt zwölf Jahren bekommen hat. dpa/lby

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