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  3. Mädchen mutmaßlich missbraucht: Ist die Fußfessel wirklich genug?

Mädchen mutmaßlich missbraucht
11.07.2012

Ist die Fußfessel wirklich genug?

Nach dem mutmaßlichen Missbrauch einer Siebenjährigen durch einen Sexualtäter mit Fußfessel hat die Deutsche Polizeigewerkschaft die elektronische Überwachung scharf kritisiert.
2 Bilder
Nach dem mutmaßlichen Missbrauch einer Siebenjährigen durch einen Sexualtäter mit Fußfessel hat die Deutsche Polizeigewerkschaft die elektronische Überwachung scharf kritisiert.
Foto: dpa

Nach dem mutmaßlichen Missbrauch einer Siebenjährigen in München ist die Debatte um die Sicherheit der Fußfessel neu entfacht. Die Deutsche Polizeigewerkschaft übt Kritik.

Der mutmaßliche Missbrauch einer Siebenjährigen durch einen Sexualtäter mit Fußfessel in München hat die Debatte über die elektronische Überwachung neu angeheizt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Fußfessel für Schwerkriminelle als unzureichend.

"Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle"

DPolG-Landeschef Hermann Benker nannte es ungeheuerlich, dass Täter, denen amtlich Wiederholungsgefahr bescheinigt wurde, auf die Menschheit losgelassen würden. "Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle", sagte Benker.

Justizministerin Beate Merk (CSU) wies dies zurück. Die Fußfessel garantiere keine absolute Sicherheit. "Sie ist ein Notbehelf in Fällen, in denen wir Menschen aus der Haft entlassen müssen, von denen nach wie vor eine Gefahr ausgeht. Deshalb sage ich ganz klar: Ich halte an der Fußfessel fest."

Fußfessel wichtige Ergänzung

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verlangte bei der Reform der Sicherungsverwahrung eine genaue Prüfung, wo Nachbesserungen nötig seien. Der Fall zeige die Grenzen der Fußfessel. "Sie ist eben keine Fesselung, die Straftaten ausschließen kann. Erst recht ist sie kein Ersatz für die Sicherungsverwahrung hochgefährlicher, rückfallgefährdeter Sexual- und Gewaltstraftäter." Die Fußfessel sei aber eine wichtige Ergänzung bei der Kontrolle von Auflagen entlassener Straftäter.

Bereits vier Monate nach Entlassung rückfällig

Das ist passiert: Ein 40-jähriger Sexualverbrecher, der im Januar aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, soll bereits vier Monate später rückfällig geworden sein. Und das, obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, Wilfried Krames, und der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Peter Preuß, haben einen entsprechenden Bericht des ARD-Magazins Report München gestern Abend bestätigt.

Nach Informationen unserer Zeitung geht es um Andreas R., der sich offensichtlich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. Er soll im April in einer Münchner Wohnung die siebenjährige Tochter einer Bekannten missbraucht haben. Die Mutter des Kindes soll währenddessen geschlafen haben.

Mädchen sagt aus: Ähnlichkeiten zu früheren Taten

Nach einer Strafanzeige des Vaters wurde das Mädchen in einem speziellen Vernehmungszimmer für Kinder befragt. „In den Schilderungen kommen frappierende Ähnlichkeiten zu alten Taten von vor 1998 zum Tragen. Deshalb gehen wir als Staatsanwaltschaft von einer hohen Glaubwürdigkeit des Mädchens aus“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch gegenüber Report München. Die Daten der elektronischen Fußfessel hätten ergeben, dass der Mann sich in der Wohnung aufgehalten habe, sagt Staatsanwalt Peter Preuß. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Allerdings sei der Mann schon vor Bekanntwerden der Tat wieder inhaftiert worden, weil er gegen Auflagen der Führungsaufsicht verstoßen habe.

Schon früher hielt sich der Verdächtige nicht an Auflagen

Auch das ist nicht das erste Mal bei Andreas R. 1999 war er wegen Missbrauchs seiner Stieftochter zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. 2004 kam er auf Bewährung frei, hielt sich aber auch da bereits nicht an Auflagen. Da er später einem Mädchen über Wochen nachstellte, wurde die Bewährung widerrufen. R. kam in Sicherungsverwahrung. Bis er nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts freikam.

Als eine Auflage der Führungsaufsicht musste er die elektronische Fußfessel tragen. Von einem Rückfall scheint ihn dies nicht abgehalten zu haben. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts immer kritisiert hat, sagte unserer Zeitung gestern Abend: „Sollte dieser Fall sich bewahrheiten, werden schlimme Befürchtungen bestätigt.“ Sie habe immer gesagt, dass die elektronische Fußfessel keine Alternative zur Sicherungsverwahrung sei. Merk: „Die Fußfessel ist ein Mosaiksteinchen von vielen in dem Versuch, den Bürgern möglichst viel Schutz zu bieten.“

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