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Memmingen
23.06.2021

Keine gütliche Einigung im Memminger Fischertag-Prozess

Der Prozess um den Fischertag in Memmingen fand am Mittwochvormittag in der Stadthalle statt.
Foto: Andreas Berger

Eine gütliche Einigung im Prozess um den Memminger Fischertag, die von den Richtern vorgeschlagen worden ist, wurde am Mittwochmorgen abgelehnt.

Im Prozess darum, ob Frauen am Memminger Fischertag mit in den Stadtbach jucken dürfen, gibt es keine gütliche Einigung. Die war von den Richtern am Mittwochvormittag während der Verhandlung vorgeschlagen worden, damit der Prozess nicht ausarte. Die Vertreter des Fischertagsvereins sagten zum Vorschlag der Richter, dass das Ergebnis eines Güteverfahrens von der Delegiertenversammlung abgesegnet werden müsse. Daraufhin sagte die Anwältin der Klägerin, eine Verhandlung zur Güte sei in diesem Fall mangels Rechtssicherheit nicht sinnvoll.

Der Vorsitzende Richter Konrad Beß hatte zuvor für eine gütliche Einigung geworben. Das Risiko, in diesem Streit zu verlieren, sei für beide Parteien groß. Auf den Verlierer kämen zudem vermutlich hohe Prozesskosten zu - vor allem, wenn das Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehe, sagte Beß. Eine Revision durch den Bundesgerichtshof würde man bei einem Urteil in jedem Fall zulassen.

Klägerin Christiane Renz hatte im August 2020 in erster Instanz vor dem Amtsgericht gegen den Fischertagsverein gewonnen. Dass nur Männer und Jungen in den Bach jucken dürfen, nicht aber Frauen und Mädchen, sei Diskriminierung. Gegen das Urteil hatte der Fischertagsverein Berufung eingelegt.

Der Fischertagsverein könnte seine Gemeinnützigkeit verlieren

Das Urteil des Landgerichts soll nun am Montag, 28. Juli, verkündet werden - gleichzeitig der Geburtstag der Klägerin.
Vier Möglichkeiten der gütlichen Einigung hatten die Richter am Mittwochvormittag genannt:

  • Laut Vereinssatzung seien Ausnahmen möglich: Der Fischertagsverein könnte also ausnahmsweise Frauen gestatten, ebenfalls in den Stadtbach zu jucken.
  • Frauen könnten einen eigenen Verein gründen, der den Stadtbach ausfischt.
  • Der Fischertagsverein könnte eine 38. Untergruppe gründen, die nur für Stadtbachfischerinnen zugelassen wäre.
  • Landgerichts-Richter Jürgen Brinkmann könnte mit beiden Parteien und einem Vertreter der Stadt Memmingen nach einer gütlichen Einigung suchen.

Die Gefahr, dass sich der Prozess ohne gütliche Einigung über Jahre hinziehe, sei groß, sagten die Richter. Zudem könne es passieren, dass der Fischertagsverein seine Gemeinnützigkeit verliere, was finanziellen Schaden anrichten würde.

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Wegen des großen Interesses hatte das Gericht die Verhandlung in die Stadthalle verlegen müssen. Viele Medienvertreter beobachten den Prozess, über den bundesweit berichtet wird.

Klägerin Christiane Renz hätte lieber weniger Aufsehen erzeugt

"Mir wäre es lieber gewesen, es wäre im kleinen Rahmen in Memmingen geblieben und hätte nicht so viel Aufsehen erregt", sagte uns Christiane Renz kurz vor Verhandlungsbeginn. Sie hat gegen das Frauenverbot während des Fischertages geklagt. Wie sehen andere Frauen diesen Fall? Renz: "Wenn man mit dem Fischertag groß wird, wird einem von vornherein eingebläut, dass man da als Frau oder Mädchen nicht mitmachen darf. Deshalb ist es nicht ganz einfach für die Memminger Frauen, da Stellung zu beziehen." Christiane Renz vergleicht es mit dem Fußball: Wollte ein Mädchen früher spielen, sei das auf keine große Akzeptanz gestoßen. Heute, etliche Jahrzehnte später, werde es stärker akzeptiert. "Ich möchte gern beim Fischertag mitmachen, auch mit neijucken mit den Männern, aber ich will das nicht erst machen, wenn ich 80 bin."

Sollte das Gericht grünes Licht dafür geben, stehen ihre Schuhe schon bereit, die sie fürs Neijucken braucht. "Und ich bin schon im Gespräch, wo ich den Bären herkriege."

Der Vereinsvorsitzende spricht von Traditionen statt von Diskriminierung

Der Verein habe mit großer Mehrheit die Entscheidung für sich getroffen, dass Frauen während des Fischertags nicht in den Stadtbach jucken dürfen, sagte Erster Vorsitzender Michael Ruppert im Gespräch mit der Memminger Zeitung kurz vor der Verhandlung am Mittwoch. Das habe nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern seine eine jahrhundertealte Tradition. Der Anteil von Frauen und Mädchen im Fischertagsverein sei hoch. Und sie dürften alles - außer einmal im Jahr, während des Fischertages, in den Stadtbach jucken.

Wie weit der Verein gehen würde, wenn das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt, Frauen also am Fischertag mit in den Stadtbach jucken dürfen, könne er noch nicht endgültig sagen. Denn das müsse der Verein in einer demokratischen Abstimmung entscheiden, sagt Michael Ruppert. Er sehe aber eher keine Tendenz, noch mal in Revision zu gehen - wenn sie überhaupt vom Gericht zugelassen werde.

"Das Urteil des Amtsgerichts ist meines Erachtens handwerklich sehr gut und überzeugend gemacht", sagt Dr. Susann Bräcklein, Anwältin der Klägerin Christiane Renz. Es gebe zwei Handlungsgrundlagen: "Einerseits handelt es sich um einen sozial wirkmächtigen Verein, der die Klägerin allein wegen des Geschlechts ausschließt vom Mitfischen. Und traditionelle Aspekte spielen keine Rolle - jedenfalls hat der Verein immer wieder seine Tradition auch verändert. Nur das Frauenverbot soll bleiben. Das hat das Amtsgericht gekippt. Und es ist eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung." Deshalb sei sie zuversichtlich, dass das Landgericht dem Urteil des Amtsgericht folgen wird.

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