Noch keine neue Zivilklage gegen Haderthauer
Eigentlich wollte der Anwalt des früheren Haderthauer-Geschäftspartners Roger Ponton diese Woche eine Schadenersatzklage einreichen. Doch jetzt will er zunächst noch abwarten.
Neues zur juristischen Gemengelage im Fall Haderthauer: Eigentlich wollte Malte Magold, Nürnberger Anwalt des früheren Haderthauer-Geschäftspartners Roger Ponton, diese Woche am Landgericht Ingolstadt eine Schadenersatzklage einreichen. „Konservativ geschätzter“ Gegenstandswert seien laut Magold zunächst 300.000 Euro. Aber die Akte kommt nun nicht wie geplant diese Woche auf die Post.
Warum? Laut Auskunft Magolds habe die Haderthauer-Seite angedeutet, einen die mutmaßlichen Schadenersatzansprüche Pontons betreffenden Verjährungsverzicht zu erklären. Magold hat den Haderthauers nun eine Frist bis kommenden Dienstag gesetzt. Sollte bis dahin tatsächlich erklärt werden, dass etwaige Ansprüche Pontons zum Jahresende nicht verjähren, dann werde Magold seine Klage erst in ein paar Monaten einreichen.
Hubert Haderthauer verkaufte auch die Anteile seines Geschäftspartners
Der Hintergrund sind wie berichtet mögliche „Ungereimtheiten“, zu denen es laut Magold beim Verkauf von Sapor Modelltechnik 2008 gekommen sein könnte. Für das Unternehmen, an dem die Haderthauers nacheinander beteiligt waren, hatten psychisch kranke Straftäter über Jahre im Maßregelvollzug exklusive Oldtimer-Modelle hergestellt.
2008 hatte der Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer, Ehemann der wegen der Affäre zurückgetretenen Staatskanzleichefin Christine Haderthauer, die Firma an den mit ihm befreundeten Ingolstädter Heinrich S. verkauft. Allerdings, so Magold, „zu bemerkenswert günstigen Konditionen“. Magolds Mandant Ponton fühlt sich „getäuscht“.
Als Hubert Haderthauer 2008 bei Sapor Modelltechnik ausstieg, verkaufte er auch die Anteile Pontons ohne dessen Kenntnis mit. Man einigte 2011 deswegen auf einen Vergleich (20000 Euro in vier Raten für Ponton). Den hatte Magold aber im Frühjahr angefochten. Denn nach seinem Kenntnisstand seien „definitiv falsche Angaben zu Umsatz und Ertragswirklichkeit von Sapor Modelltechnik gemacht worden“.
Seitens der Staatsanwaltschaft München gibt es nichts Neues
Die von Magold angestrebte Zivilklage wäre die zweite im Fall Haderthauer. Der Modellbau-Konstrukteur und verurteilte Dreifach-Mörder Roland S. hat bereits gegen Hubert Haderthauer geklagt. Dabei geht es um Besitzrechte an einem von S. erbauten Oldtimer.
Nichts Neues gibt es seitens der Staatsanwaltschaft München II. Sie ermittelt wegen der Affäre unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug. Angaben zum Ermittlungsstand wollte ein Sprecher auch gestern nicht machen. kuepp
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