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  3. NSU-Prozess: Zschäpe-Anwälte wollen mehr Geld

NSU-Prozess
18.09.2013

Zschäpe-Anwälte wollen mehr Geld

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, steht im Gerichtssaal in München und unterhält sich mit ihren Anwälten Wolfgang Stahl (links), Anja Sturm und Wolfgang Heer.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Streit beim NSU-Prozess: Eigentlich wollte das Gericht am Dienstag Zeugen zum Mord an Mehmet T. hören - statt dessen bestimmen Befangenheitsanträge und Anwaltshonorare den Prozess.

Nach Befangenheitsanträgen im NSU-Prozess hat das Gericht den für Mittwoch angesetzten Verhandlungstermin abgesagt. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten gegen sämtliche Richter des Strafsenats Ablehnungsanträge wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Vorangegangen war ein Streit um Anwaltsgebühren.

Nun müssen drei Richter eines anderen Senats des Oberlandesgerichts München über die Anträge entscheiden. Wann genau das geschieht, sei nicht abzusehen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag. Deshalb werde der für Mittwoch angesetzte Termin gestrichen.

Streit um Honorar: Zschäpe-Anwalt fordert Gebührenvorschuss

Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl hatte einen Gebührenvorschuss von 77.000 Euro für seine Arbeit während des Ermittlungsverfahrens beantragt. Nach seiner Darstellung - die das Gericht ausdrücklich für "nachvollziehbar" hält - hatte er im Ermittlungsverfahren über den Zeitraum von einem Jahr etwa 770 Stunden an dem Fall gearbeitet.

Das Gericht bewilligte ihm nur 5000 Euro. Nach Ansicht der Verteidiger ist dies zu wenig, um auch nur die laufenden Kanzleikosten zu decken. Dies führe "zu einer wesentlichen Beschränkung und Behinderung" der Verteidigung, heißt es in dem Antrag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Vergütung steht erst nach NSU-Prozess fest

"Wir wussten, dass man von einer Pflichtverteidigung nicht reich wird", sagte Zschäpes Anwältin Anja Sturm in einer Verhandlungspause. "Aber wir müssen weiterhin unsere monatlichen Kanzleikosten und unseren Lebensunterhalt bestreiten, und das ist auf Basis dieser Entscheidung nicht möglich."

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
6 Bilder
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Endgültig festgelegt wird die Vergütung erst nach Ende des Prozesses - doch erfahrungsgemäß ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch sehr viel Geld nachkommt. Anwalt Stahl nahm am Dienstag nicht an der Verhandlung teil.

Neuer Befangenheitsantrag beim NSU-Prozess

Außerdem kritisieren die Anwälte eine Formulierung aus dem Beschluss des Gerichts. Darin heißt es, das Verfahren sei "im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig". Darin sehen die Anwälte ein Anzeichen dafür, dass die Richter "hinsichtlich der Frage der strafrechtlichen Schuld unserer Mandantin innerlich nicht mehr neutral sind". Der Richter, der den Beschluss formuliert hat, sei "offenkundig davon überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis "gelingen" werde".

Am Nachmittag legten die Zschäpe-Verteidiger dann nach - und stellten einen weiteren Befangenheitsantrag. Sie müssten davon ausgehen, dass einer der Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme zu dem ersten Antrag unzutreffende Angaben gemacht habe, hieß es.

Opfervertreter: Antrag von Zschäpe-Anwälten "peinlich"

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angeklagt. Der Neonazi-Terrorgruppe werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt. Bereits zu Prozessbeginn hatten Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der aber abgelehnt wurde.

Opferanwälte kritisierten das Vorgehen der Verteidigung. "Ich finde den Antrag peinlich", sagte Seda Basay, die die Witwe des ermordeten Enver Simsek vertritt. "In der Sache stimmt es, dass 5000 Euro Vergütung für das Ermittlungsverfahren zu wenig sind. Aber das ist kein Befangenheitsgrund. Der Antrag dient einfach der Verzögerung des Verfahrens." Nebenklagevertreterin Edith Lunnebach meinte, "das hat schon was von absurdem Theater, dass wir einen ganzen Tag damit zubringen".

Verhandlung wegen Befangenheitsantrag abgesagt

Doch es kam noch schlimmer: Über die Befangenheitsgesuche müssen drei Richter eines anderen Senats entscheiden. Diese haben zum Teil aber am Mittwoch selbst Verhandlungen. Es sei deshalb ungewiss, wann über die Anträge entschieden werde, sagte der Vorsitzende Götzl. Deshalb sagte er die für Mittwoch angesetzte Verhandlung ganz ab.

Eigentlich wollte sich das Gericht am Dienstag mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 befassen. Zwei seiner Brüder waren eigens angereist, um die Verhandlung anzuschauen. dpa

Innerhalb weniger Tage führt ein Bankraub auf die Spur einer Mordserie, die das Land erschüttert. Tag für Tag kommen neue Einzelheiten über die Neonazi-Gruppe aus Zwickau ans Licht
23 Bilder
Die Terror-Zelle NSU und ihre Morde
Foto: dapd
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