Nachspiel zum Tod von Julia Palmer-Stoll
Mehr als zwei Jahre nach dem Unfalltod der "Marienhof"-Schauspielerin Julia Palmer-Stoll (21) muss das Landgericht München I einen Rechtsstreit um danach angefallene Anwaltskosten entscheiden. Die 35. Zivilkammer befasst sich am Montag, 6. August, mit einer Klage, die von der Mutter der Schauspielerin eingereicht wurde.
Sie will von ihrem Anwalt, der für die Eltern Schmerzensgeld erstritten hatte, ein Honorar von mehr als 5000 Euro zurückhaben. Der Anwalt hat nach Ansicht der Mutter doppelt abgerechnet, weil die Auto-Versicherung des Unfallfahrers neben dem Schmerzensgeld auch die Anwaltsgebühren bezahlt habe.
Der Schauspielerin Julia Palmer-Stoll, die in der ARD- Vorabendserie die Krankenschwester Simone gespielt hatte, war ihre Tierliebe zum Verhängnis geworden. In der Nacht zum 9. Juni 2005 hatte sie in Dachau einen Igel retten und von der Straße tragen wollen. Sie hielt dazu ihren Wagen an und stieg aus, um das Tier in Sicherheit zu bringen. Dabei erfasste ein Auto die Serien-Darstellerin. Die schwer verletzte 21-Jährige starb wenige Stunden später in einer Unfallklinik. Gegen den 41 Jahre alten Unfallfahrer aus Markt Indersdorf, der den Ermittlungen zufolge zu schnell gefahren war, erließ das Amtsgericht Dachau einen Strafbefehl in Höhe von einigen Tausend Euro.
Der nun im Zivilprozess verklagte Anwalt hat in einem Schreiben an das Gericht erklärt, die Mutter sei über die Höhe des von ihm erstrittenen Schmerzensgeldes so erfreut gewesen, dass sie ihm - in Kenntnis der Honorarzahlung durch die Versicherung - die genannte Summe zusätzlich habe zukommen lassen.
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