Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Nebenjobs der Abgeordneten: Im Landtag werden Einkünfte nicht offen gelegt

Nebenjobs der Abgeordneten
06.07.2007

Im Landtag werden Einkünfte nicht offen gelegt

Welches Zahlungsmittel darf es sein? (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)
Foto: DPA

Bayerns Landtagsabgeordnete müssen zumindest in nächster Zukunft ihre Nebeneinkünfte nicht offen legen. Die CSU-Mehrheit steht einer Veröffentlichung skeptisch gegenüber.

München l lb l Bayerns Landtagsabgeordnete müssen zumindest in nächster Zukunft ihre Nebeneinkünfte nicht offen legen. Die CSU- Mehrheit steht einer Veröffentlichung des Einkommens skeptisch gegenüber.

Im Landtag gebe es die Regelung, dass jeder Abgeordnete sowohl bezahlte als auch ehrenamtliche Nebentätigkeiten angeben müsse, so CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann. Dies sei entscheidend für die Transparenz und auch für jeden Bürger im Internet auf den Webseiten des Landtags nachlesbar. Die Höhe der konkreten Bezüge erscheine ihm "eher zweitrangig".

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Berliner Bundestagsabgeordneten für rechtens erklärt. In Bayern müssen die Abgeordneten ihre Einkünfte bei Landtagspräsident Alois Glück (CSU) melden, der diese jedoch nicht veröffentlicht. Landtags-Vizepräsident Peter Paul Gantzer (SPD) sprach sich dafür aus, das Thema noch einmal zu diskutieren. "Ich tendiere dazu, zunächst das System Bundestag anzuwenden." Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause forderte eine Neuregelung. "Es kommt nicht auf 50 Euro an, aber die Bürger sollten wissen, ob jemand von einem Lobby-Verband Geld bekommt."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.