Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Neuer Karolina-Prozess: Staatsanwalt sieht sich bestätigt

14.12.2005

Neuer Karolina-Prozess: Staatsanwalt sieht sich bestätigt

Mordfall Karolina

Memmingen (lby) - Nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) zur Neuauflage des Prozesses um den qualvollen Tod der dreijährigen Karolina sieht sich die Memminger Justiz voll bestätigt. "Der BGH hat sich meine Argumente zu eigen gemacht, die große Grausamkeit in dem Fall ist nicht wegzudiskutieren", sagte Kreuzpointner am Mittwoch.

Memmingen (lby) - Nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) zur Neuauflage des Prozesses um den qualvollen Tod der dreijährigen Karolina sieht sich die Memminger Justiz voll bestätigt. Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner hatte als Ankläger im Karolina-Prozess vor dem dortigen Landgericht für den Haupttäter 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert. "Der BGH hat sich meine Argumente zu eigen gemacht, die große Grausamkeit in dem Fall ist nicht wegzudiskutieren", sagte Kreuzpointner am Mittwoch.

Der BGH hatte das Urteil des Landgerichts am Dienstag aufgehoben und eine Verurteilung des Haupttäters und von Karolinas Mutter wegen Mordes nahe gelegt. Zusätzlich sah der BGH bei dem 32-jährigen Verurteilten die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Das bedeutet, dass der Haupttäter mit einer lebenslangen Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung rechnen muss.

Die Mutter und ihr Ex-Freund hatten Karolina Anfang 2004 tagelang grauenvoll gequält und das später bewusstlos gewordene Kind nackt und kahl geschoren in ein Laken gewickelt im Weißenhorner Krankenhaus abgelegt. Das Mädchen war Stunden später gestorben. Der 32-Jährige war zu zehn Jahren und drei Monaten, die Mutter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In beiden Fällen hatte das Landgericht auf Körperverletzung mit Todesfolge erkannt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.