Neuer Karolina-Prozess: Staatsanwalt sieht sich bestätigt
Memmingen (lby) - Nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) zur Neuauflage des Prozesses um den qualvollen Tod der dreijährigen Karolina sieht sich die Memminger Justiz voll bestätigt. "Der BGH hat sich meine Argumente zu eigen gemacht, die große Grausamkeit in dem Fall ist nicht wegzudiskutieren", sagte Kreuzpointner am Mittwoch.
Memmingen (lby) - Nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) zur Neuauflage des Prozesses um den qualvollen Tod der dreijährigen Karolina sieht sich die Memminger Justiz voll bestätigt. Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner hatte als Ankläger im Karolina-Prozess vor dem dortigen Landgericht für den Haupttäter 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert. "Der BGH hat sich meine Argumente zu eigen gemacht, die große Grausamkeit in dem Fall ist nicht wegzudiskutieren", sagte Kreuzpointner am Mittwoch.
Der BGH hatte das Urteil des Landgerichts am Dienstag aufgehoben und eine Verurteilung des Haupttäters und von Karolinas Mutter wegen Mordes nahe gelegt. Zusätzlich sah der BGH bei dem 32-jährigen Verurteilten die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Das bedeutet, dass der Haupttäter mit einer lebenslangen Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung rechnen muss.
Die Mutter und ihr Ex-Freund hatten Karolina Anfang 2004 tagelang grauenvoll gequält und das später bewusstlos gewordene Kind nackt und kahl geschoren in ein Laken gewickelt im Weißenhorner Krankenhaus abgelegt. Das Mädchen war Stunden später gestorben. Der 32-Jährige war zu zehn Jahren und drei Monaten, die Mutter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In beiden Fällen hatte das Landgericht auf Körperverletzung mit Todesfolge erkannt.
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