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Nichtraucherschutz
14.10.2007

Gastronomen klagen

Der Countdown läuft: Ab dem 1. Januar so genannten Einraum-Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Der Hotel- und Gaststättenverband klagt gegen das Gesetz.

Von Till Hofmann

Augsburg. Wenn im Freistaat ab 1. Januar wie geplant ein umfassender Nichtraucherschutz in den Gaststätten gilt, ist das für Willi Sauerhering kein Glückstag. Zwar ist das Präsidialmitglied des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG) nicht grundsätzlich gegen qualmfreie Gasträume. Aber er hat etwas gegen Ungleichbehandlung, die die Staatsregierung zulasse, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung.

In so genannten Einraum-Gaststätten dürfe dann mangels Alternative gar nicht mehr zum Glimmstängel gegriffen werden. Ein entscheidender Wettbewerbsnachteil gegenüber Häusern mit mehreren Räumen. Einerseits wird, so Sauerhering, Wasserpfeifen-Bars und Zigarrenlounges durch die vorgesehene Regelung die Geschäftsgrundlage entzogen. Auf der anderen Seite aber dürfe in Bierzelten weiterhin gepafft werden. "Das ist überhaupt nicht einzusehen."

Deshalb unterstützt auch der BHG die Klage, die der Bundesverband derzeit vorbereitet. Gastronomen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg, die Erfahrungen mit den in ihren Bundesländern bereits in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetzen gemacht haben, sollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und von massiven Umsatz-Rückgängen berichten - im Hintergrund unterstützt vom Gaststättenverband. In zwei bis vier Wochen sind dem Vernehmen nach die Klagen soweit fertig.

Doch der Streit um den Qualm ist nicht das einzige, was der 52-jährige Sauerhering beklagt. Er fordert - auch vor dem Hintergrund aktueller Lebensmittelpanschereien -, dass im Gastgewerbe endlich ein so genannter Sachkundenachweis verlangt wird. Wer eine Gastwirtschaft betreibe, müsse sich derzeit lediglich vier bis fünf Stunden unterrichten lassen - ohne eine Prüfung abzulegen. Ein Türsteher dagegen habe wesentlich schärfere Zugangsvoraussetzungen für seinen Beruf.

"Wir wollen die Qualität in der Gastronomie erhöhen", sagt Sauerhering, der das Hotel und Restaurant des Hofguts Kürnach (Kreis Oberallgäu) betreibt. Ob die bayerische Politik ebenfalls dieses Ziel verfolgt, bezweifelt er, denn: "Als der Bund noch zuständig war, hat uns Bayern mit unserer Initiative unterstützt, war aber im Bundesrat unterlegen." Durch die Föderalismusreform ist jetzt die bayerische Politik am Zug. "Aber plötzlich hält das bayerische Wirtschaftsministerium nichts mehr von diesem Sachkundenachweis." Benachteiligt sehen sich die Hoteliers auch, weil auf Übernachtungen der volle Mehrwertsteuersatz geschlagen werde.

Die Preise seien "international nicht mehr konkurrenzfähig". Gerade in den Grenzgebieten hätten Bayerns Hotelchefs einen besonders schweren Stand. Die Mehrwertsteuer beträgt dem BHG zufolge in Österreich auf Hotelübernachtungen zehn Prozent, in Tschechien sind es fünf Prozent. In der Schweiz werden nur 3,6 Prozent erhoben.

Außerdem fühlen sich die Gasthaus- und Hotel-Betreiber etwa durch Rundfunk-Abgaben über Gebühr belastet. Hierzulande müsse im Schnitt mehr als 15 000 Euro im Jahr an die Gebühreneinzugszentrale bezahlt werden. In Österreich ist die Gebühr dem BHG zufolge gedeckelt - auf 232 Euro jährlich. Dem Österreicher bleibe unter dem Strich deutlich mehr Eigenkapital für Investitionen: wichtige Munition, um im Konkurrenzkampf um Gäste und Touristen die Nase vorn zu haben gegenüber den bayerischen Mitbewerbern.

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