Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Pandemie: Corona-Alarm im Biergarten: Was passiert, wenn...?

Pandemie
05.06.2020

Corona-Alarm im Biergarten: Was passiert, wenn...?

Bislang ist kein Corona-Fall in bayerischen Biergärten bekannt. Wenn es dazu kommt, müssen Kontaktpersonen identifiziert werden - auch mithilfe der Kontaktformulare am Eingang.
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Bayern strömen wieder in die Biergärten. Was passiert, wenn ein Corona-Fall bekannt wird? Wer in Quarantäne muss und wie präzise Betreiber kontrollieren.

Die Maske darf erst am Tisch abgenommen werden. Die Kellner tragen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz, außerdem sollen alle Kunden Abstände zu anderen Gästen einhalten. Und die Bedienung reicht einen Zettel, auf dem man seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben muss. So ganz normal fühlt sich ein Gastronomie-Besuch noch nicht an, doch für viele ist es ein Gefühl der Freiheit, wieder in Biergärten und Wirtschaften sitzen zu können. So kritzeln sie ihre Namen und ihre Telefonnummer mal auf Formularen auf dem Tisch, mal auf ausliegende Listen, mal auf den Block der Bedienung. Im Falle eines Corona-Falles soll so ermittelt werden, wer auch betroffen sein könnte.

Doch was bedeutet das eigentlich? Wenn in einem Biergarten eine infizierte Person saß, müssen dann alle Menschen, die am gleichen Tag dort waren, in Quarantäne?

Bei Corona-Fall werden Gästelisten der Biergärten kontrolliert

Alles beginnt damit, dass sich eine Person, nennen wir sie Frau Mayer, mit Covid-19 infiziert. Sobald diese Information beim zuständigen Gesundheitsamt gelandet ist, beginnen die Nachforschungen: Wo hat sich Frau Mayer in der Zeit aufgehalten, als sie infektionsfähig war, also andere anstecken konnte? Ein Biergarten-Besuch fällt in diese Zeit. „Wir nehmen dann Kontakt mit dem Gastronomie-Betreiber auf und lassen uns die Gästeliste geben“, sagt Sabine Imhof vom Augsburger Gesundheitsamt. Im Wesentlichen gehe es darum herauszufinden, ob die erkrankte Person näheren Kontakt zu anderen gehabt habe.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

„Näher“ bedeutet: Jemand müsste mindestens 15 Minuten unmittelbaren Gesichts-Kontakt oder direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten von Frau Mayer gehabt haben. In diesem Fall ist dieser Jemand dem Robert-Koch-Institut zufolge eine Kontaktperson Kategorie 1 – und damit besonders infektionsgefährdet. Bloßes aneinander vorbeigehen reicht dafür nicht. Wenn sich Frau Mayer bei ihrem Biergarten-Besuch an die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gehalten hat, sollte das Ansteckungsrisiko also gering sein. Aber hat sie das? Das herauszufinden, ist die Aufgabe des Gesundheitsamts. Hygienekontrolleure nehmen die Sitzordnung im Biergarten in den Blick, sprechen mit dem Betreiber und kontaktieren über die Gästeliste Personen, die zeitgleich dort waren.

Aufenthaltsdauer ist wichtig - nur wie präzise kontrollieren Betreiber?

Zentraler Anhaltspunkt für die Kontrolleure sind die Angaben zur Aufenthaltsdauer der Gäste. Auf dem Formular, das Biergarten-Gänger und Besucher der Außengastronomie seit dem 18. Mai ausfüllen müssen, wird auch die Ankunftszeit abgefragt. Wann der Gast wieder geht, wird aber oft nicht unmittelbar erfasst. „Wir empfehlen, die gesamte Dauer des Aufenthalts zu dokumentieren“, sagt Frank-Ulrich John, Sprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. „Das ist auch im Interesse der Betriebe, weil sie besser vor Schließungen geschützt sind, wenn der Fall tatsächlich eintritt. In der Praxis ist das aber sicher schwierig.“ Jeder der zusätzlichen Schritte – das Erfassen, das Archivieren, das anschließende Löschen der Unterlagen – erfordere Personal und koste Geld. Allein die Ankunftszeit sei aber schon ein ausreichender Anhaltspunkt, mit dem die gefährdeten Personen identifiziert werden könnten, wenn auch etwas zeitintensiver.

Wie präzise die Betreiber die Aufenthaltsdauer dokumentieren, weiß auch das Gesundheitsamt erst, sobald ein Infektionsfall bekannt wird. Ohne konkreten Anlass wird die Dokumentation nicht überprüft – wie gut sie tatsächlich funktioniert, also die Gegenprobe mit der Realität, steht bislang aus: Nach Dehoga-Angaben ist im Freistaat noch kein Fall eines Covid-19-infizierten Außengastronomie-Besuchers bekannt. Wenn, oder sobald es doch dazu kommt, müssen alle Personen, die in die Kategorie 1 fallen, in Quarantäne. „Sofern die Maßnahmen vor Ort aber greifen, und davon gehe ich aus“, sagt Dehoga-Sprecher Frank-Ulrich John, „werden wir bei Null Fällen bleiben.“

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.06.2020

Mir ist für dieses Jahr zumindest die Lust auf den Biergarten vergangen. Das ist mir aber der Schutz vor dem Virus wert.
Auch wenn´s verdammt schwer fällt.
Aber meine Daten gebe ich nicht dafür her. Wer weiß, wo die dann überall landen. Ich hab hier wenig Vertrauen in den Datenschutz.