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19.04.2018

Patient oder Gefährder?

Fachleute sind vom Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz schockiert. Unter anderen, weil sensible Daten über Jahre gespeichert werden sollen. Was noch kritisiert wird.

München Es sind deutliche Worte, die Jürgen Karres findet: „Das ist eine Katastrophe. Psychisch Kranke werden stigmatisiert.“ Karres ist Leiter einer Landsberger Selbsthilfegruppe für Menschen mit seelischen Problemen, Ängsten und Depressionen. Er spricht schnell, energisch, laut. Man merkt ihm an, dass ihn die ganze Sache unheimlich aufregt. Das, was ihm so an die Nieren geht, ist das geplante neue bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Und Karres ist längst nicht der Einzige, der über die Gesetzesnovelle entsetzt ist.

Darum geht es: Mit dem Gesetz, das bislang nur als Entwurf vorliegt, will die bayerische Landesregierung die Versorgung von psychisch Kranken, die sich in Ausnahmesituationen befinden, neu regeln. Dabei geht es um Menschen, die sich selbst oder andere konkret gefährden – nicht um solche, die sich freiwillig in eine Krankenhausbehandlung begeben. Im Gesetz werden Gründe definiert, deretwegen ein psychisch kranker Mensch gegen seinen Willen in einer Klinik untergebracht werden kann. Oberstes Ziel sei dabei die „Gefahrenabwehr“, heißt es im Gesetzesentwurf. Dort wird auch thematisiert, wann Patienten Besuch empfangen, telefonieren oder überwacht werden dürfen. Hinzu kommt, dass künftig die Patientendaten von zwangseingewiesenen Personen fünf Jahre gespeichert werden sollen – jederzeit abrufbar für Polizei und Behörden. Denn die Unterbringungsdatei, in der Name, Familienstand, Krankheit und Dauer der Unterbringung erfasst werden, soll auch zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden können.

Patienten würden damit unter Generalverdacht gestellt werden, monieren die Opposition im Landtag, Verbände und mehrere Fachleute. Etwa der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, der findet, dass das Wort Hilfe im Gesetz viel zu kurz kommt. Als Träger psychiatrischer Versorgungskliniken sind die Bezirke von der Novelle besonders betroffen. In die Vorbereitungen zu dem Gesetzentwurf wurden Psychiatrie-Experten eingebunden, auch der Bezirketag habe sich eingebracht. Man sei auf einem guten Weg gewesen, sagt Mederer. Besonders die geplante Schaffung flächendeckender Krisendienste gehe in die richtige Richtung. Doch das Thema Sicherheit sei zu sehr in den Mittelpunkt gerückt. Dazu gehöre auch eine mögliche Überwachung der Kommunikation der Zwangseingewiesenen in den Kliniken, die an den Strafregelvollzug angelehnt sei. Der Großteil psychisch kranker Menschen sei aber keine Gefahr, sondern brauche Hilfe. Der Entwurf pauschalisiere an dieser Stelle. Demnach sei prinzipiell jeder, der zwangseingewiesen werde, in den Augen des Staates ein potenzieller Gefährder. Das seien etwa auch Menschen mit Depressionen oder einer akuten Psychose, die in einer Krisensituationen stecken.

Thomas Düll, Vorstandsvorsitzender der Bezirkskliniken Schwaben, hat sich intensiv mit dem umstrittenen Gesetzesentwurf beschäftigt. Auch er findet: „Die Repression steht im Vordergrund. Nicht das Behandeln und Heilen.“ Und er erklärt, wie es dazu gekommen ist. „Die neue Gesetzesinitiative beinhaltet, dass aus dem Maßregelvollzugsgesetz Paragrafen gestrichen wurden. Stattdessen wird dort auf das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verwiesen.“ Somit komme es zu einer Vermischung, gar zu einer Gleichsetzung beider Sachverhalte. Die neuen expliziten Regeln zur Überwachung von Patienten etwa stammten aus dem Maßregelvollzug. „Und das ist völlig unangemessen“, findet Düll.

Auf die vielen kritischen Diskussionen hat das bayerische Sozialministerium reagiert und eine mehrere Seiten lange Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es: „Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben, es bringt Sicherheit für alle Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter.“ Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung dürfe nur als letztes Mittel erfolgen. Man müsse auch nicht fürchten, dass Patienten in Anstaltskleidung gesteckt würden. Und eine Überwachung von Besuchern finde nur dann statt, wenn dies aus Gründen der Sicherheit notwendig sei.

Kommende Woche sollen Fachleute im Landtag über den Entwurf diskutieren. Ministerpräsident Markus Söder hat bereits Zugeständnisse angekündigt, und Sozialministerin Kerstin Schreyer räumte ein, dass es „Nachjustierungen“ geben könnte. Die Daten in der Unterbringungsdatei könnten etwa nur ein Jahr gespeichert werden. Auch CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer äußert sich gegenüber unserer Zeitung in diese Richtung: „Man wird noch darüber reden, wie lange Daten gespeichert werden und was an die Polizei weitergegeben wird.“ (mit dpa) "Kommentar

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