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Allgäu
25.09.2020

Pendeln, Einkaufen, Grenzkontrollen: Diese Regeln gelten an der Grenze zu Vorarlberg

Auch für das Kleinwalsertal gilt nun die Reisewarnung der Bundesregierung für das österreichische Bundesland Vorarlberg.
Foto: Matthias Becker, dpa

Können Pendler noch normal zur Arbeit? Gibt es Kontrollen? Nachdem Vorarlberg zum Risikogebiet erklärt worden ist, müssen die Nachbarn im Allgäu auf einiges achten.

Welche Regeln gelten für Einreisende aus Risikogebieten?

Personen, die nach Bayern einreisen und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums 14 Tage in Quarantäne, sofern sie keinen aktuellen und gültigen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Quarantäne endet vorzeitig, sobald dem Gesundheitsamt ein negatives Testergebnis vorliegt.

Gilt das auch für Pendler, die in Vorarlberg arbeiten?

Grundsätzlich können Pendler die Grenze ohne Test- und Quarantänepflicht passieren. Das gilt für alle, die keine Symptome haben und sich nicht mehr als 48 Stunden im Risikogebiet aufhalten.

Darf man privat nach Vorarlberg fahren, ohne bei der Rückkehr in Quarantäne zu müssen?

Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Lindau dürfen Menschen aus Deutschland nach Vorarlberg fahren, um dort einzukaufen, zu wandern, im Sportverein zu trainieren oder Freizeitanlagen zu besuchen. Der Aufenthalt in Vorarlberg muss aber kürzer sein als 48 Stunden. Wer dagegen eine kulturelle Veranstaltung, ein Sportevent, ein öffentliches Fest oder eine andere Freizeitveranstaltung besucht, muss sich nach Rückkehr in Quarantäne begeben.

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Gibt es weitere Ausnahmen von der Quarantäne-Vorschrift?

Dringende medizinische Behandlungen stellen einen triftigen Reisegrund dar und führen nicht automatisch zur Quarantäne. Gegebenenfalls ist für die Behandlung ein Test notwendig. Auch die Versorgung von Tieren ist ein wichtiger Grund.

Dürfen Vorarlberger zum Einkaufen nach Deutschland kommen?

Einkaufsfahrten von Österreich nach Deutschland sind nur noch mit negativem Testergebnis möglich.

Gibt es jetzt verstärkte Kontrollen an den Grenzen?

Die Bundespolizei wird laut Sabine Dittmann, Sprecherin Bundespolizei-Inspektion Kempten, wegen Corona keine zusätzlichen Kontrollen durchführen. "Die Umsetzung der Test- und Quarantäneverordnungen fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich." Auch die Landespolizei wird laut Holger Stabik, Sprecher des Präsidiums Schwaben Süd/West keine besonderen Vorkehrungen treffen. "Die Grenzen sind nicht dicht und jeden zu kontrollieren wäre ein enormer Zeitaufwand", sagt er. Zudem seien die Kontrollierten nicht verpflichtet, der Polizei einen negativen Test vorzulegen. Einen solchen einfordern dürfe nur das zuständige Gesundheitsamt.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Einreiseverordnung?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landratsämtern. Das Landratsamt Lindau sei aber genau wie die Polizei nicht in der Lage, systematische Kontrollen durchzuführen, schreibt die Behörde. Wird ein Verstoß entdeckt, drohten hohe Bußgelder. Wer sich beispielsweise nicht an die Quarantäneverordnung halte, müsse in der Regel 2000 Euro zahlen.

Lesen Sie dazu auch: Feriengäste reisen ab: Corona-Reisewarnung für Vorarlberg trifft auch das Kleinwalsertal

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