Platzt der Strauß-Prozess?
Die Neuauflage des Prozesses gegen Max Strauß beginnt wie geplant am 11. Dezember in Augsburg. Strauß wird vorgeworfen, 2,6 Millionen Euro des nach Kanada geflüchteten Lobbyisten Karlheinz Schreiber an Schmiergeld erhalten, aber nicht versteuert zu haben. Hinweise, der Prozess könne wegen Unstimmigkeiten mit der Schweizer Justiz "platzen", seien nicht zutreffend, betont das Landgericht Augsburg in einer Pressemitteilung.
Augsburg/München (jok).
Die Neuauflage des Prozesses gegen Max Strauß beginnt wie geplant am 11. Dezember in Augsburg. Strauß wird vorgeworfen, 2,6 Millionen Euro des nach Kanada geflüchteten Lobbyisten Karlheinz Schreiber an Schmiergeld erhalten, aber nicht versteuert zu haben. Die Hinweise, der Prozess könne wegen Unstimmigkeiten mit der Schweizer Justiz "platzen", seien nicht zutreffend, betont das Landgericht Augsburg in einer Pressemitteilung.
Grund für die Schlagzeilen, dass die Schweizer Justiz die Verwertung der wichtigsten Beweise verhindern wolle, war ein Schreiben des Schweizer Bundesamtes für Justiz an das Bundesjustizministerium. Dort untersagt das Bundesamt die Verwendung der Schweizer Bankunterlagen Schreibers, weil es sich getäuscht fühlt. "Wir bitten Sie darum, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die von der Schweiz übersandten Beweismittel in keiner Weise ... verwendet werden", heißt es in dem Schreiben.
Darauf hat nun das Augsburger Landgericht in einer Pressemitteilung reagiert: Dass der Prozess nun "platzen" könne, treffe so nicht zu. "Inwieweit eine Untersagung auf ein mögliches Beweisergebnis Einfluss haben kann, vermag derzeit nicht beurteilt zu werden. Für den Beginn und den Fortgang des Prozesses ist dies gegenwärtig nicht von Bedeutung", schreibt der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Haeusler.
Franz Georg Strauß, Bruder von Max Strauß, sagte gegenüber der Augsburger Allgemeinen: "Wir haben die Verwendung der Kontounterlagen von Anfang an kritisiert, aber kein Gehör gefunden." Nunmehr stelle sich die Frage, ob Deutschland die Einhaltung des Rechtshilfeabkommens einzuhalten gewillt sei. Bislang noch nicht äußerte sich Strauß zu möglichen Schadenersatzklagen gegenüber der bayerischen Justiz.  
 
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