Polizei in Bayern meldet nur wenige Verstöße gegen die Ausgangssperre
Wegen der Corona-Pandemie ist es in Bayern verboten, sich zwischen 21 und 5 Uhr ohne trifftigen Grund außerhalb einer Wohnung aufzuhalten - das gilt auch an Weihnachten.
Die Menschen in Bayern haben sich am ersten Weihnachtsfeiertag laut Polizei überwiegend an die Ausgangsbeschränkungen gehalten. "Es gab ein paar kleinere Feiern, aber nix Großes", sagte ein Sprecher des Präsidiums Oberbayern Süd am Samstagmorgen.
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bedeuten, dass zwischen 21 und 5 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum wegen der Corona-Pandemie nur noch aus wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Das sind etwa Notfälle, der Weg zur Arbeit oder das Gassigehen mit dem Hund.
Im schwäbischen Oberstaufen feierten den Angaben zufolge am Freitagabend vier Menschen aus mehr als zwei Haushalten in einem Bauwagen mit reichlich Bier. Bei Nördlingen war eine 21-Jährige nach Mitternacht mit ihrem Wagen auf dem Heimweg von einer Familienfeier - sie erhielt eine Anzeige.
Schwer betrunken und in Schlangenlinien war ein 41 Jahre alter Autofahrer in Illertissen unterwegs: Eine Kontrolle am Samstag gegen 2.00 Uhr ergab 1,5 Promille. (dpa)
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