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Justiz
20.04.2015

Polizist erstattet Anzeige gegen Landtagsabgeordneten

Was sich genau im November in Senden abspielte, war für das Gericht schwierig zu klären.
Foto: Alexander Kaya

Als Leiter einer Sonderkommission versuchte Stephan Sattler, Betrug im Großlabor Schottdorf auszudecken. Dann stand er selbst im Verdacht. Nun erstattet er Anzeige.

Der frühere Chef der Sonderkommission „Labor“, Kriminalhauptkommissar Stephan Sattler, hat gegen den schwäbischen Landtagsabgeordneten Hans Reichhart (CSU) Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II auf Anfrage unserer Zeitung. Der Hintergrund: Reichhart hatte dem Zeugen Sattler bei der Befragung im Untersuchungsausschuss „Labor“ des Landtags scharfe Vorhaltungen gemacht und ihn verdächtigt, bei der Durchsuchung einer Arztpraxis seine Kompetenzen überschritten und rechtswidrig gehandelt zu haben.

Stephen Sattler ermittelte gegen das Großlabor Schottdorf

Dieser Verdacht aber war unberechtigt, wie der Ausschussvorsitzende Alexander König (CSU) in der darauffolgenden Sitzung feststellte. Der Vorwurf, Sattler habe bei dem Arzt nach Beweisen für weitere Straftaten gesucht, obwohl dies vom Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt gewesen sei, erwies sich als falsch.

Dem 52-jährigen Beamten beim Landeskriminalamt, der sich im Zusammenhang mit den Betrugsermittlungen gegen Ärzte und das Augsburger Großlabor Schottdorf bereits verschiedenen Anschuldigungen und Anfeindungen ausgesetzt sah, reicht diese Feststellung des Ausschussvorsitzenden nicht aus. „Das ist keine Entschuldigung“, erklärte sein Anwalt Viktor Foerster auf Anfrage.

Ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Reichhart aufnimmt, steht noch nicht fest. „Das wird jetzt erst einmal geprüft“, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Ermittlungen gegen Abgeordnete müssen wegen möglicher Aufhebung der Immunität dem Landtag angezeigt werden. Reichhart will sich zu der Anzeige nicht äußern. Nach der Auseinandersetzung im Ausschuss Mitte März hatte er erklärt, er habe nur feststellen wollen, „dass ein gezieltes Suchen nach Zufallsfunden rechtlich nicht zulässig ist“.

Im Untersuchungsausschuss geht es um die Frage, ob die Ermittlungen gegen Ärzte behindert wurden.

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