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  3. Polizistenmord-Prozess: Raimund M. geht es „beschissen“

Polizistenmord-Prozess
13.11.2014

Raimund M. geht es „beschissen“

Der Angeklagt Raimund M. spricht im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Augsburg seinem Verteidiger Werner Ruisinger.
Foto: Stefan Puchner (dpa)

Dem Angeklagten Raimund M. geht es offenbar immer schlechter. Laut seinem Anwalt kann er kaum laufen. Der Polizistenmord-Prozess wird aber trotzdem fortgeführt.

Der mutmaßliche Polizistenmörder Raimund M., 61, klagt immer häufiger über seinen schlechten Gesundheitszustand. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Christoph Wiesner, wie es ihm gehe, antwortete M. gestern: „Beschissen.“ Sein Verteidiger Werner Ruisinger wurde konkreter: Der Angeklagte leide an starker innerer Unruhe, fühle sich kraftlos, könne kaum laufen. Der Antrag, die Verhandlung bis kommende Woche zu unterbrechen, lehnte das Gericht aber ab.

Denn der Gutachter Christian Graz konnte nicht erkennen, dass Raimund M. aufgrund dieser Beschwerden verhandlungsunfähig ist. Das Schwurgericht hatte am Mittwoch eine zwangsweise Untersuchung des Angeklagten angeordnet, weil sich M. von Psychiater Graz nicht begutachten lassen wollte.

Gutachter hält Raimund M. weiter für verhandlungsfähig

Hintergrund ist wohl, dass Graz sich schon mehrfach festgelegt hat, M. sei fit genug für einen Prozess. Ein anderer Gutachter hatte dies vor einem Jahr stark bezweifelt. Das war der Grund dafür, dass die Verhandlung gegen M. neu aufgerollt werden musste. M.s Bruder Rudolf Rebarczyk war im Februar wegen Mordes am Polizeibeamten Mathias Vieth zu lebenslanger Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Gutachter Graz, der in der psychiatrischen Klinik in Haar bei München arbeitet, legte sich gestern wieder fest, dass M. trotz seiner Parkinson-Erkrankung und der aktuellen Beschwerden ein Prozess zuzumuten sei. Und über die Zeit, die Raimund M. im Mai im Klinikum Haar zur Begutachtung verbracht hatte, fügte Graz hinzu, für alle seine Kollegen sei klar gewesen, dass M. unter allen Patienten einer der gesündesten gewesen sei.

Der erste Prozesstag war sehr kurz. Nach der Verleseung der Anklageschrift war Schluss.
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