Geschäftsführer von Füssener Festspielhaus nach Insolvenz vor Gericht
Der frühere Geschäftsführer des Festspielhauses Füssen muss sich ab heute vor Gericht verantworten. Er ist des mehrfachen Betruges und des strafbaren Bankrotts angeklagt.
Die jüngste Insolvenz des Festspielhauses in Füssen hat ein juristisches Nachspiel. Der frühere Geschäftsführer des Musicaltheaters am Forggensee muss sich wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit der Pleite am Montag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Insolvenzantrag im Jahr 2016 Ermittlungen eingeleitet. Das Festspielhaus ist insbesondere für seine Musicalaufführungen über den "Märchenkönig" Ludwig II. bundesweit bekannt.
Wie das Gericht berichtete, wird dem ehemaligen Theaterchef vorgeworfen, dass er wegen Zahlungsunfähigkeit eigentlich schon fast zwei Jahre früher einen Insolvenzantrag hätte stellen müssen. Danach habe er aber weiterhin Waren bestellt und Dienstleistungen in Anspruch genommen und so einen Schaden in Höhe von knapp 30.000 Euro angerichtet. Der 72-Jährige ist wegen mehrerer Betrugsfälle und strafbarem Bankrott angeklagt.
Das Festspielhaus wurde Ende der 1990er Jahre am Ufer des Sees mit Blick auf Schloss Neuschwanstein gebaut, um ein Musical über den legendären Bayernkönig aufzuführen. Danach kam das Haus aber immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten, drei Insolvenzverfahren folgten. Der heutige Investor übernahm das Haus Ende 2016, seit dem darauffolgenden Jahr gibt es wieder Aufführungen. (dpa/lby)
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