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  3. Prozess in München: "Parkhausmörder" akzeptiert Erbunwürdigkeit

Prozess in München
24.01.2012

"Parkhausmörder" akzeptiert Erbunwürdigkeit

Ein Neffe hat seine millionenschwere Tante im Mai 2006 in ihrer Wohnung über einer Parkgarage erschlagen.
Foto: dpa

Bei der zivilrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Parkhausmordes an einer Münchner Millionärin ist der verurteile Mörder erwartungsgemäß für erbunwürdig erklärt worden.

Sein Bruder und Neffe der Ermordeten hatte auf Erbunwürdigkeit geklagt, das Münchner Landgericht hat seinem Antrag stattgegeben, wie eine Sprecherin am Dienstag bestätigte. Da der Beklagte das Verfahren nicht habe fortsetzen wollen, sei ein Versäumnisurteil ergangen.

sieht sich allerdings nicht als Verlierer, betonen seine Anwälte Peter Witting und Jürgen Contzen in einer Pressemitteilung. Mit dem nun gewonnenen Erbunwürdigkeitsstreit ist es dem Kläger gelungen, auch den Anteil seines Bruders der Familie zu erhalten und nicht dem Staat anheimfallen zu lassen. Erklärtes Ziel des Verfahrens war es aber gleichzeitig, die Indizien gegen den Verurteilten noch einmal abklopfen zu lassen.

Parkhausmörder beteuerte stets seine Unschuld

Dies war laut den Anwälten ein Erfolg. Erkenntnisse aus dem dreijährigen Zivilprozess in Verbindung mit "deutlichen Hinweisen" der Richterin zugunsten des Mandanten sollen Grundlage eines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens sein. Der Verurteilte hat stets seine Unschuld beteuert.

Seine millionenschwere Tante war im Mai 2006 in der Wohnung über ihrer Parkgarage erschlagen worden. Nach einem zweijährigen Indizienprozess verurteilte ein Münchner Schwurgericht den Neffen im Jahr 2008 zu lebenslanger Haft und erklärte seinen Teil an der Erbschaft der Getöteten zunächst für verfallen. Seine Revision wegen des Mordurteils wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Die Millionärin hatte beiden Neffen ihr Vermögen je zur Hälfte hinterlassen.

In dem Erbunwürdigkeitsverfahren habe die Beweisaufnahme "weitreichend bestätigt, dass ein im Strafprozess behaupteter Indizienring tatsächlich nicht existiert", berichten die Anwälte. Die Zivilrichterin habe darauf hingewiesen, dass Passagen im Strafurteil mit den neuen Aussagen teilweise "nicht in Einklang zu bringen" seien. So sei nicht erwiesen, dass eine vom Schwurgericht als wesentliches Indiz gewertete DNA-Spur "in einer verfänglichen Situation angetragen" worden sei. Mit diesem Material wollen die Anwälte die "Korrektur eines offenkundigen Fehlurteils" erreichen.

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