Alles wichtige zur Rauchmelderpflicht in Bayern
Altbauwohnungen müssen in Bayern bis Ende 2017 einen Rauchmelder habe, für Neubauten wird es jetzt schon Pflicht. Alles Wichtige zum neuen Rauchmeldergesetz, erfahren Sie von uns.
Alle Wohnungen und Häuser in Bayern müssen spätestens bis Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Bei Neubauten soll der Einbau sogar noch in diesem Jahr zur Pflicht werden.
Wozu verpflichtet das Gesetz?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Kinderzimmern, Schlafzimmern und den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils ein Rauchmelder angebracht wird. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer der Immobilie. Die Betriebsbereitschaft der Geräte muss der jeweilige Bewohner sicherstellen.
Ab wann gilt das?
Das Gesetz wurde am Dienstag im Bayerischen Landtag eingebracht. Bis zur endgültigen Verabschiedung dauert es in der Regel sechs bis acht Wochen. Theoretisch könnte das Gesetz dann bereits zum 1. Dezember in Kraft treten. Experten halten den 1. Januar 2013 allerdings für den wahrscheinlicheren Termin. Für Neubauten gilt die Pflicht dann umgehend, Altbauten müssen bis Ende 2017 nachgerüstet werden.
Wie wird die Regelung kontrolliert?
Ein Kontrollmechanismus ist nicht vorgesehen. Zwischenzeitlich waren die Kaminkehrer im Gespräch, die bei ihren Hausbesuchen auch einen Blick auf die Rauchmelder werfen sollten. Letztlich haben sich die Fraktionen im Landtag jedoch darauf geeinigt, den bürokratischen Aufwand möglichst klein zu halten und auf Kontrollen zu verzichten. Eine stichprobenhafte Überprüfung der Haushalte bleibt den Behörden jedoch vorbehalten.
Warum wird das Gesetz erlassen?
Rauchmelder retten Leben. Bei Wohnungsbränden sterben bundesweit jedes Jahr etwa 600 Menschen, bis zu 6000 werden verletzt. Mit einer Rauchmelderpflicht lasse sich die Zahl der Todesfälle, die auf Rauchvergiftungen und Verbrennungen zurückzuführen sind, um die Hälfte reduzieren, schätzen Fachleute.
Gibt es bereits irgendwo eine Art Rauchmeldergesetz?
Neun Bundesländer haben bereits ein solches Gesetz erlassen: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Niedersachsen zieht zum 1. November nach und auch in Nordrhein-Westfalen ist ein Gesetz geplant.
Wo bekommt man Rauchmelder und worauf muss man achten?
Rauchmelder sind im Elektrofachhandel, im Baumarkt oder auch im Internet erhältlich. Auf der Packung sind ein CE-Kennzeichen und die Angabe der Norm EN 14604 wichtig.
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