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Rechtsstreit
22.08.2007

Billig-Saufen: Stadt durfte Disco schließen

Alkohol
Foto: Ulrich Wagner

50 Cent oder ein Euro für ein Glas Whiskey-Cola. Das war bis vor wenigen Wochen in Nürnberg möglich. Doch den Billigrausch soll es nicht mehr geben.

Jetzt entschied - nach dem Verwaltungsgericht Ansbach - auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, dass die Schließung des in der Szene beliebten "Jam Clubs" rechtens war. Damit wies der VGH die Klage des Disco-Betreibers gegen die Schritte des Nürnberger Ordnungsamtes zurück.

Der Verwaltungsgerichtshof kam zur Ansicht, dass der Verkauf alkoholischer Getränke zu Billigpreisen eine "wirksame Ermunterung junger Erwachsener zum Alkoholmissbrauch" darstellt. Nach Exzessen und Schlägereien vor den Discotheken auf Nürnbergs Partymeile am Kohlehof habe die Stadt laut VGH "geeignet und verhältnismäßig" reagiert. Einige der Alkoholauswüchse seien direkt der geschlossenen Disco zuzurechnen gewesen.

Polizei Teil des Showgeschehens

Vor allem die gewalttätigen Ausschreitungen Betrunkener haben die Stadt nicht ruhen lassen. "Die Polizei wurde gar nicht mehr ernst genommen und als Teil des Showgeschehens integriert", sagt die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes, Katrin Kaller. Innenstaatssekretär Georg Schmid (Donauwörth) begrüßte die VGH-Entscheidung als "wichtiges Signal gegen das Flatrate-Saufen und seine unerfreulichen Auswirkungen".

Die Stadt Nürnberg geht davon aus, dass sich der "Jam Club"-Betreiber mit dem Ausgang des Eilverfahrens nicht zufrieden geben wird. Er fühlt sich nach Angaben des Ordnungsamtes jedoch an den aktuellen VGH-Beschluss gebunden. Darüber sei die Behörde am Mittwoch von dessen Rechtsanwalt informiert worden.

Die Folge: Die Disco ist noch am Mittwoch "entsiegelt" worden. Und die nächste Party am Wochenende kann steigen. Dann wird jedes offene Getränk 1,50 Euro kosten.

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