Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Sonthofen: Rentner macht sich in Hose, weil er in Discounter nicht auf WC darf

Sonthofen
16.08.2018

Rentner macht sich in Hose, weil er in Discounter nicht auf WC darf

Ein 79-Jähriger bittet in einem Supermarkt in Sonthofen darum, das Personal-WC benutzen zu dürfen. Er darf nicht – mit unangenehmen Folgen.
Foto: Ralf Hirschberger, dpa (Symbol)

Ein 79-Jähriger bittet in einem Supermarkt in Sonthofen darum, das Personal-WC benutzen zu dürfen. Er darf nicht – mit unangenehmen Folgen.

Hohe Wellen schlägt der Fall eines 79-Jährigen, der wegen plötzlicher Magen-Darm-Probleme auf die Personaltoilette eines Discounters gehen wollte – aber nicht durfte. Der Senior machte sich auf dem Heimweg in die Hose. Er habe sich mehr oder minder auf allen Vieren heimgeschleppt, schildert der Mann aus Sonthofen (Oberallgäu) seine Pein.

Seither diskutieren viele Menschen auch im Internet den Fall. Etliche zeigen sich entsetzt über das kundenunfreundliche Verhalten. Von „Frechheit“, „Service-Wüste Deutschland“ ist die Rede, andere halten das Verhalten der Markt-Mitarbeiter für „unverschämt und respektlos“.

Fehlende Toiletten für Kunden: Ärger im Internet kocht hoch

Immer wieder fällt die Forderung, mehr Geschäfte sollten eine Toilette anbieten. Andere verweisen darauf, dass es kein Spaß sei, solche Toiletten sauber zu halten. Der Discounter selbst äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion bislang nicht zu dem Vorfall.

Ob Geschäfte und Betriebe Kunden aufs Personalklo lassen, sei Entscheidung des Inhabers, sagt dazu Birgit Linke von der Regierung von Schwaben. Das Arbeitsstätten-/Arbeitsschutzrecht verbiete nicht generell, Kunden auf Personaltoiletten zu lassen. Anders kann es sein, wenn ein Betrieb Lebensmittel behandelt. Im Lebensmittelbereich sind Kundentoiletten getrennt von denen fürs Personal zu halten, verweist Brigitte Klöpf vom Landratsamt Oberallgäu auf die EU-Hygieneverordnung.

In Berlin hat der Senat beschlossen, dass Läden mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Kundentoilette bieten müssen. Sonst werden Baupläne nicht mehr genehmigt. In Einkaufszentren sind auch zentrale WC-Anlagen möglich.

So reagiert das bayerische Bauministerium

Ist das was für Bayern? Im Bauministerium in München erntet die Nachfrage spontan Gelächter: Man sei auf Platz eins der Sommerloch-Themen, sagt eine Sprecherin, bis sie den Ernst der Anfrage erkennt. Bei der später folgenden schriftlichen Antwort heißt es, dass sich Bayerns Bauordnung auf Mindestanforderungen beschränkt und die Toilettenpflicht in Verkaufsstätten dazu nicht zählt. Die Staatsregierung baue lieber Vorschriften ab.

In der Gastronomie verlieren Toiletten sogar an Bedeutung: Für Lokale und Kioske regelte früher die Gaststättenbau-Verordnung die Anzahl nötiger WCs. Doch die Verordnung ist seit Ende 2005 außer Kraft. Vorgaben gibt es noch für „Versammlungsstätten“ ab 200 Personen. Zumindest bei Gaststätten mit über 40 Gastplätzen können die Bauaufsichtsbehörden aber einzelfallbezogen Anforderungen stellen – auch zur Ausstattung mit Toiletten.

Und an der privaten Haustür? Muss man jemanden auf die eigene Toilette lassen, wenn der an der Haustür klingelt. Nein, erklärt ein Richter. Aber man dürfe.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.08.2018

Der Sprecherin des Bauministeriums wünsche ich eine entsprechende körperliche Einschränkung!
Nur wer betroffen ist, weiß wie erdrückend es für einen erkrankten der Mensch ist, welcher jahrelang die Öffentlichkeit meiden muss! Der persönliche Bewegungs - Radius wird total eingeschränkt - man verzichtet über Jahre auf Reisen, Veranstaltungen, ja sogar Kirchgang!

16.08.2018

Ist es verboten den Namen des Supermarktes oder die Adresse (nur Strasse) zu veröffentlichen? Dann könnte man in Zukunft einen "Bogen" um diesen Markt machen Es gibt genügen Mitbewerber!