Rocker dürfen keine Waffen tragen
Gericht sagt: Anführer sind „unzuverlässig“
München Die Anführer bestimmter Rockerklubs sind nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waffenrechtlich „unzuverlässig“ und dürfen somit keine Waffe besitzen oder tragen. Führende Mitglieder bestimmter kriminell aktiver Klubs seien auch dann ungeeignet, wenn sie selbst bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten seien, teilte das höchste Verwaltungsgericht in Bayern mit. Bei den Urteilen vom Oktober in vier verschiedenen Fällen ist noch Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Den Chefs bestimmter Rockerklubs wie der „Bandidos“ war von den Behörden die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt worden. Ihre Position rechtfertige die Annahme, dass sie Waffen und Munition missbräuchlich verwenden oder unberechtigen Menschen überlassen könnten. Betroffene klagten dagegen erfolgreich vor mehreren Verwaltungsgerichten. Im Berufungsverfahren änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun diese Urteile und wies die Klagen ab.
Mitglieder häufig im kriminellen Umfeld tätig
Entscheidend war für das Gericht die Zugehörigkeit der Klubs zu den „Outlaw Motorcycle Gangs“. So werden weltweit polizeilich bedeutsame Rockergruppierungen klassifiziert, etwa die „Hells Angels“, die „Bandidos“ oder die „Outlaws“. Deren Mitglieder seien häufig im kriminellen Umfeld tätig. (dpa)
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