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  3. Sekte "Zwölf Stämme": Sektenkinder bleiben in Pflegefamilien

Sekte "Zwölf Stämme"
26.09.2013

Sektenkinder bleiben in Pflegefamilien

Die Mitglieder der Sekte "Zwölf Stämme" bekommen ihre Kinder vorerst nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen sie wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Die Mitglieder der Sekte "Zwölf Stämme" bekommen ihre Kinder nicht zurück, entschied das Amtsgericht Ansbach. Der Anwalt der Sekte will gegen das Urteil Beschwerde einlegen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach ist klar: Die Mitglieder der Sekte „Zwölf Stämme“ aus Wörnitz (Kreis Ansbach) bekommen ihre Kinder vorerst nicht zurück. Das Gericht hält es für richtig, die Kinder in ihren Pflegefamilien zu lassen. In den nächsten Wochen laufen auch die Anhörungen der Kinder aus Klosterzimmern im Landkreis Donau-Ries weiter.

Anfang September hatte die Polizei in einer groß angelegten Aktion die Kinder der Sekte aus zwei Anwesen geholt – Klosterzimmern im Ries und Wörnitz in Mittelfranken. Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung. Der RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk hatte mit versteckter Kamera Schläge mit Ruten gefilmt, die demnach zu den Erziehungspraktiken der Sekte gehören.

Richter befragte Kinder, Eltern und Aussteiger

In Wörnitz geht es um neun Kinder. Darunter ist auch ein Baby, das noch gestillt wird und mit seiner Mutter ebenfalls in einer Pflegefamilie untergebracht ist. Gudrun Lehnberger, Direktorin des Amtsgerichts Ansbach, sagte, man halte am vorläufigen teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts fest. Darunter fallen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht, die schulischen Angelegenheiten der Kinder zu regeln. Letzteres spiele jedoch kaum eine Rolle, da die Kinder erst zwischen zwei Monaten und fünf Jahren alt seien.

Der zuständige Familienrichter des Amtsgerichts Ansbach hatte in den vergangenen Wochen die Kinder befragt, zudem deren Eltern und Aussteiger aus der Sekte. Laut Lehnberger stützen sich die Beschlüsse auf deren Aussagen. Eine Rolle hätten außerdem das Erziehungshandbuch der Zwölf Stämme und die Videoaufnahmen Kuhnigks gespielt. „Die Aufnahmen stammen zwar aus Klosterzimmern, aber wir gehen davon aus, dass die Erziehungsmethoden auch in Wörnitz angewandt worden sind“, sagte Lehnberger.

Familienpsychologen sollen Gutachten anfertigen

Die Eltern der Sektenkinder werden vom Nördlinger Rechtsanwalt Michael Kremnitz vertreten. Er ist sich sicher, dass sie innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg gegen die Beschlüsse einlegen werden. „Wir haben vorbesprochen, das unabhängig vom Hauptsacheverfahren zu tun.“ In den sogenannten Hauptsacheverfahren, also den eigentlichen Klageverfahren, hat das Amtsgericht Ansbach inzwischen zwei Familienpsychologen beauftragt, Gutachten der Kinder anzufertigen. Üblicherweise dauere das zwei bis drei Monate, sagte Lehnberger. In den Verfahren würden mehr Beweise gesammelt und es gebe mehr Zeit als in den bisherigen Schnellverfahren.

Auch die 24 Kinder aus Klosterzimmern, für die das Landratsamt Donau-Ries zuständig ist, sind weiter in Pflegefamilien, Mutter-Kind- und Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Nicole Nause vom Landratsamt sagte, der Eingewöhnungsprozess bei den Pflegefamilien stehe noch ganz am Anfang. „Aber wir haben noch keine negativen Rückmeldungen bekommen.“ Bei den Kindern aus Klosterzimmern stehen weitere Entscheidungen noch aus, vergangene Woche wurden die ersten Kinder befragt. Nach Angaben des Nördlinger Amtsgerichtsdirektors Helmut Beyschlag werden die Anhörungen der Kinder von Anfang bis Mitte Oktober fortgesetzt.

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