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Betrugsmasche
15.05.2018

So schützen Sie sich vor falschen Polizisten

Telefonbetrug: Kriminelle geben sich als Polizisten aus, um beispielsweise die Vermögensverhältnisse ihrer Opfer auszuspähen.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Archiv)

Trickbetrüger, die sich am Telefon als Polizist ausgeben, werden für die echten Polizisten zunehmend zum Problem. Es gibt aber Möglichkeiten, sich zu schützen.

Kriminelle, die sich als Polizisten ausgeben, sind ein Phänomen, das der echten Polizei derzeit Sorgen bereitet. Erst kürzlich ereignete sich in Kempten ein Fall, bei dem Betrüger einen Rentner dazu brachte, 40.000 Euro von seinem Konto abzuheben und zu Hause aufzubewahren. Dazu riefen sie bei dem 87-Jährigen an, stellten sich als Beamte der Münchner Kriminalpolizei vor und erzählten eine erfundene Geschichte über einen kriminellen Bankangestellten.

Die echte Polizei war den Tätern aufgrund ihrer Ermittlungen schon auf der Spur und konnte einen 30-Jährigen festnehmen, als dieser gerade das Geld bei dem Rentner abholen wollte. Außerdem nahmen die Beamten einen mutmaßlichen Komplizen fest, der sich in der Nähe des Hauses des Rentners aufhielt. Er musste zwar wieder freigelassen werden, die Ermittlungen gegen ihn dauern aber noch an. Die Kriminalpolizei Kaufbeuren bittet Bürger, die Opfer derselben Masche wurden, sich unter 08341/933-0 zu melden.

So gehen die falschen Polizisten vor

Die Polizei ruft zu Vorsicht auf. Die Betrüger gehen bei dieser Masche sehr professionell vor. Sie stellen sich als Polizeibeamte oder andere behördliche Vertreter vor. Durch geschickte Manipulation und wiederholte, teils über Wochen dauernde Kontaktaufnahme gelingt es ihnen, sich das Vertrauen ihrer Opfer zu erschleichen.

Um Zweifel an ihrer angeblichen Identität auszuräumen, wird das Opfer manchmal aufgefordert, bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen. Der Täter täuscht dann durch das Einspielen eines Freizeichens vor, dass die Verbindung unterbrochen wurde, obwohl diese noch weiter besteht. Wenn das Opfer nun die Nummer der örtlichen Polizei oder die 110 wählt, wird keine neue Verbindung aufgebaut. Stattdessen täuscht derselbe Täter oder ein Komplize vor, den Anruf als „richtige Polizei“ wieder anzunehmen.

Die Täter nutzen außerdem eine Software, die auf dem Telefon des Betrugsopfers die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle oder die örtliche Vorwahl in der Verbindung mit der 110 erscheinen lässt. Auch bekannte Nummern sind kein Hinweis darauf, echte Polizisten am Telefon zu haben.

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Die Geschichten, die die Betrüger ihren Opfern dann erzählen, sind austauschbar, oft aber mit vielen Details ausgestaltet. Beliebte Lügen sind:

  • Drohender Einbruch: Angeblich deuten Polizeiermittlungen daraufhin, dass ein Einbruch in das Haus des Betroffenen geplant ist. So spähen die Betrüger die Vermögensverhältnisse aus. Dann fordern die das Betrugsopfer auf, Wertgegenstände der "Polizei" zu übergeben. Andernfalls würden verdeckte Ermittlungen der Polizei bedroht.
  • Ermittlungsverfahren in einem anderen Land/ drohende Auslieferung: Die Täter behaupten, in einem anderen Land würde ein Ermittlungsverfahren gegen den Angerufenen laufen und eine Auslieferung in dieses Land bevorstehe. Diese könne nur verhindert werden, wenn der Betroffene eine Geldstrafe bezahlt.
  • Bitte um Unterstützung bei Ermittlungen: Das Opfer wird gebeten, bei der Überführung einer betrügerischen Bankangestellten zu helfen. Dazu soll das gesamte Ersparte abgehoben werden. Die Betrüger behaupten, es würde sich um Falschgeld handeln, das sie zum Teil zur Überprüfung abholen müssen. Besonders fies an dieser Geschichte ist, dass die Betrüger auch die Bankmitarbeiter anschwärzen, die den potentiellen Geschädigten bei verdächtigen Abhebungen oder Überweisungen warnen.

Verhaltensrichtlinien und Warnungen der Polizei

Um sich vor dieser Betrugsmasche zu schützen, sollten Bürger sich an die Verhaltensrichtlinien halten, die die Polizei zusammengestellt hat. Das sind:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Zeitdruck setzen - Hinterfragen Sie alles kritisch.
  • Geben Sie am Telefon nie Auskunft über Vermögensverhältnisse.
  • Behörden fordern nie auf solche Art und Weise Geld oder Vermögenswerte von Ihnen.
  • Lassen Sie sich eine Rückrufnummer geben.
  • Trennen Sie die Verbindung durch Auflegen und wenden sie sich an die Notrufnummer 110, wenn möglich von einem anderen Telefon. Lassen Sie sich nicht verbinden.
  • Setzen sie Familienangehörige über diese Vorgehensweisen in Kenntnis.
  • Informieren Sie Ihre Angehörigen über derartige Anrufe.
  • In Bayern erhalten Sie keine Anrufe von der Notrufnummer 110. (AZ)
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