Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Miesbach: Sparkassenaffäre: Anwälte bitten um milde Strafen für Ex-Chef

Miesbach
03.04.2019

Sparkassenaffäre: Anwälte bitten um milde Strafen für Ex-Chef

In den Plädoyers im Prozess zur Miesbacher Sparkassen-Affäre haben die Anwälte auf nicht mehr als neun Monate Haft für die Angeklagten plädiert.
Foto: Matthias Becker (Symbolfoto)

Teure Reisen und Geschenke auf Bankkosten: In der Sparkassenaffäre will die Anklage Ex-Bankchef Bromme hinter Gitter bringen. Die Anwälte plädieren auf Milde.

Im Prozess um die Miesbacher Sparkassen-Affäre haben die Anwälte auf milde Strafen plädiert. Für Ex-Bankchef Georg Bromme verlangten sie am Mittwoch vor dem Landgericht München II höchstens neun Monate Haft auf Bewährung; für den Ex-CSU-Landrat und Verwaltungsratschef Jakob Kreidl forderten sie eine Strafe von unter einem Jahr. Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hatte, so die Anklage, zur "allgemeinen Klimapflege" teure Reisen, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert. Die Staatsanwaltschaft geht von rund 300.000 Euro Schaden aus. 

Nicht jeder habe diese jahrzehntelange Praxis in veränderten Zeiten als Unrecht gesehen, argumentierten die Anwälte der Hauptangeklagten Bromme und Kreidl. Die Anwälte des dritten Angeklagten sprachen sich dafür aus, ihren Mandanten nur zu verwarnen. Er habe in der Sparkasse nach der Ära Bromme für ein Umdenken gesorgt.

Miesbacher Sparkassen-Affäre: Staatswanlatschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Untreue sowie Vorteilsgewährung beziehungsweise Vorteilsnahme vor. Sie hatte für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt. Für Kreidl forderte sie ein Jahr und vier Monate und für den dritten Mann acht Monate, jeweils auf Bewährung. Der Fall war auch als Amigoaffäre bekannt geworden.

Brommes Verteidiger Robert Jofer wies den Antrag der Anklage, der den 70-jährigen Bromme ins Gefängnis bringen würde, als "aberwitzig hohe Strafandrohung" zurück. Er stehe zu seinen Fehlern und habe sich nicht bereichert. Um die Wiedergutmachungssumme in Höhe von 25.000 Euro an die Bank "kurzfristig aufzutreiben", habe Bromme seine gesamte Jagdwaffensammlung verkauft. "Der Schritt, den Herr Bromme hier gemacht hat, ist ihm richtig schwer gefallen", sagte Jofer. "Gleichwohl will er mit dieser Veräußerung zeigen, dass ihm an einer Schadenswiedergutmachung gelegen ist." 

Da Brommes finanzielle Situation keine weitere Geldauflage zulasse, plädierte Jofers Kollegin Stefanie Lajtkep darauf, "dass man hier stattdessen Sozialstunden verhängt" - möglicherweise im Bereich des Tierschutzes oder im Bereich der Schuldnerberatung.

Sparkassen-Affäre in Miesbach: Urteil soll am Montag fallen

"Die Wurzel der ganzen Geschichte liegt darin, dass sich die Zeiten und auch die Einstellung der Öffentlichkeit verändert hat", erklärte Jofer das Verhalten seines Mandaten. Bromme sei ein Mann der alten Schule gewesen. "Für ihn ist Stil wichtig, für ihn sind Etikette wichtig." Das sei ihm zum Verhängnis geworden. Es sei für ihn undenkbar gewesen, dass für die Damen keine Blumen da waren - oder dass Gäste ab einem bestimmten Punkt Getränke selbst zahlen sollten. 

"Etwas, was sich eingeschlichen hat, was Tradition ist, das kriegen Sie nicht so Knall auf Fall aus dem subjektiven Vorstellungsbild des Einzelnen heraus", sagte auch Kreidls Anwalt Klaus Leipold. Der Prozess habe gezeigt, "dass vieles, was die Staatsanwaltschaft als strafbares Verhalten einstuft, über Jahrzehnte gang und gäbe war". Sein Kollege Maximilian Helm sagte, man habe freilich bei manchen Ausgaben diskutieren können, ob sie zu aufwendig oder zu teuer waren. Das Urteil soll am nächsten Montag gesprochen werden. Kreidl habe aber im Einzelfall nicht gewusst, was ein Präsent gekostet habe. Das Urteil soll am nächsten Montag gesprochen werden. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.04.2019

Hier geht es doch nur darum, dass er seine Ruhebezüge behalten darf.