Chefermittlerin muss im Augsburger Goldfinger-Prozess aussagen
Plus Das Gericht widerspricht Ex-Staatsanwältin, die ihre Aussage im Goldfinger-Prozess verweigern wollte. Bei der Zeugenvernehmung wird es bei fast jeder Frage Streit geben.
Die Chefermittlerin im Augsburger Goldfinger-Verfahren muss weiter als Zeugin im Prozess aussagen. Das Gericht hat am Montag erklärt, es sehe kein vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht bei der früheren Staatsanwältin. Zuvor hatten mehrere Rechtsanwälte Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Anwälte werfen der heutigen Richterin am Amtsgericht vor, sie habe bei der Durchsuchung ihrer Münchner Kanzlei Anfang 2018 viel zu viele Daten beschlagnahmt.
Rechtsanwälte haben Anzeige gegen die Ex-Staatsanwältin erstattet
Die leitende Ermittlerin berief sich nach der Anzeige auf Paragraf 55 der Strafprozessordnung (StPO) und wollte keine weiteren Fragen mehr beantworten. Der Paragraf besagt, dass jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen könnte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.