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  3. Steuerhinterziehung: Chefermittlerin muss im Augsburger Goldfinger-Prozess aussagen

Steuerhinterziehung
21.09.2020

Chefermittlerin muss im Augsburger Goldfinger-Prozess aussagen

Beim Goldfinger-Modell wurden mit Goldhandel Steuern gespart. Nun muss die frühere Chefermittlerin im Augsburger Prozess weiter als Zeugin aussagen.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Plus Das Gericht widerspricht Ex-Staatsanwältin, die ihre Aussage im Goldfinger-Prozess verweigern wollte. Bei der Zeugenvernehmung wird es bei fast jeder Frage Streit geben.

Die Chefermittlerin im Augsburger Goldfinger-Verfahren muss weiter als Zeugin im Prozess aussagen. Das Gericht hat am Montag erklärt, es sehe kein vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht bei der früheren Staatsanwältin. Zuvor hatten mehrere Rechtsanwälte Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Anwälte werfen der heutigen Richterin am Amtsgericht vor, sie habe bei der Durchsuchung ihrer Münchner Kanzlei Anfang 2018 viel zu viele Daten beschlagnahmt.

Rechtsanwälte haben Anzeige gegen die Ex-Staatsanwältin erstattet

Die leitende Ermittlerin berief sich nach der Anzeige auf Paragraf 55 der Strafprozessordnung (StPO) und wollte keine weiteren Fragen mehr beantworten. Der Paragraf besagt, dass jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen könnte.

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