Brunner-Prozess: Gericht entscheidet, ob es Mord war
Fast genau ein Jahr nach dem brutalen Überfall an der S-Bahn-Station Solln in München soll am Montag im Brunner-Prozess das Urteil fallen. Das Gericht muss zwischen Mord und Körperverletzung entscheiden.
Nach zwölf Verhandlungstagen im Brunner- Prozess sollen am Montag die mit Spannung erwarteten Urteile gegen die beiden Angeklagten fallen.
Die jungen Männer Markus S. (19) und Sebastian L. (18) müssen sich seit Juli vor dem Landgericht München verantworten. Sie sollen Dominik Brunner im September 2009 am S- Bahnhof München-Solln geschlagen und getreten haben, nachdem der Manager sich schützend vor eine Gruppe von Schülern gestellt hatte. Die Angeklagten hatten versucht, Geld von ihnen zu erpressen.
Der 50-Jährige starb wenig später - jedoch nicht wie zuerst angenommen an den Verletzungen, sondern durch einen Herzanfall infolge der Schläge. Brunner hatte - ohne es selbst zu wissen - ein vergrößertes Herz.
Vom Mordvorwurf gegen Markus S. rückte die Staatsanwaltschaft dennoch nicht ab. In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Verena Käbisch die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Bei Sebastian L. hatte die Anklagebehörde auf eine Strafe von acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.
Die Verteidigung sah hingegen ein wesentlich geringeres Strafmaß als angemessen an. Für Markus S. plädierten die Anwälte auf eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Für Sebastian L. forderten die Verteidiger eine Strafe von höchstens dreieinhalb Jahren Jugendhaft.
Um die Geschehnisse des 12. September besser rekonstruieren zu könne, wurden im Prozess mehr als 50 Zeugen gehört. Ihre Aussagen über die Vorfälle am S-Bahnhof Solln gingen teilweise weit auseinander. So sahen die meisten zwar die beiden jungen Männer als die Aggressoren. Mindestens ein Zeuge jedoch war der Ansicht, Brunner sei der Angreifer gewesen. Als sicher gilt, dass der Manager als erster zuschlug - nach Auffassung der Staatsanwaltschaft allerdings nur, um einen drohenden Angriff der Angeklagten abzuwehren. lb
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