Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Ursual Herrmann Prozess: Der Mann, der seinen Hund in die Gefriertruhe steckte

Ursual Herrmann Prozess
14.04.2009

Der Mann, der seinen Hund in die Gefriertruhe steckte

Im Prozess um die Entführung der kleinen Ursula Herrmann hat die Ex-Frau den Angeklagten als jähzornig beschrieben und schilderte als Beleg ihrer Aussage eine grausame Tierquälerei. Von Holger Sabinsky

Von Holger Sabinsky

Augsburg. Werner M. ist nicht der Typ Mensch, der Sympathien in rauen Mengen sammelt. Doch seinen Verteidigern Walter Rubach und Wilhelm Seitz ist es bislang im Ursula-Herrmann-Prozess gelungen, die Rolle des Angeklagten in den Hintergrund zu drängen. Sie lenkten die Aufmerksamkeit stattdessen auf Ermittlungspannen, von denen es offenbar reichlich gab.

Gestern jedoch verbuchte die Staatsanwaltschaft kleine Puzzleteile für ihre Indizienkette. Das Thema des Tages: Was für ein Mensch ist Werner M., der die kleine Ursula Herrmann entführt haben soll? Die Antworten mehrerer Familienangehöriger lassen den 58-Jährigen in keinem günstigen Licht erscheinen.

Seine Ex-Frau beschrieb ihn als jähzornig: "Wenn etwas nicht klappte, flog schnell mal die Zange durch die Werkstatt." Er sei starrköpfig, habe stets bekommen, was er wollte. Er habe sie mit anderen Frauen betrogen. Kindern gegenüber, auch seinen eigenen, sei er immer reserviert und gleichgültig gewesen. Ein Jahr vor Ursula Herrmanns Entführung ist die 56-Jährige vom Angeklagten geschieden worden. Die Tochter der beiden beschied ihrem Vater, "aufbrausend und cholerisch" zu sein.

Die frühere Ehefrau bestätigte einen Fall von brutaler Tierquälerei: Als ihr Mischlingshund "Susi" einmal den Abfalleimer in der Küche umgeworfen hat, steckte Werner M. das Tier in die Tiefkühltruhe und fuhr zum Oktoberfest. Die Frau entdeckte ihre "Susi", als sie Fleisch aus der Gefriertruhe holen wollte. Der Hund war qualvoll verendet. "Ich habe vor Schock sofort den Deckel wieder zugeknallt", berichtete die 56-Jährige. Als sie ihren Mann zur Rede stellte, habe der nur gesagt, sie solle es nicht so tragisch nehmen. Auf die Frage, ob sie ihm das Verbrechen an der zehnjährigen Schülerin zutraue, sagte sie: "Manches ja, manches nein."

Abgesehen von den Charaktereigenschaften ihres Ex-Mannes bestätigte die Frau einige Indizien, die laut Oberstaatsanwältin Brigitta Baur gegen den Angeklagten sprechen: In der Tat sei Werner M. handwerklich sehr geschickt, könne gut mit Holz, Metall und Elektrik umgehen. Die aufwändig gefertigte Gefängniskiste, in der Ursula Herrmann starb, muss von einem guten Handwerker gemacht worden sein. Ebenfalls bestätigte die Ex-Frau, dass Werner M. etwa ein Jahr vor der Entführung hohe Schulden von mindestens 150 000 Mark hatte.

An eine Vernehmung bei der Polizei erinnerte sich die 56-Jährige nicht mehr. Laut Protokoll hat sie damals gesagt: Als sie zum ersten Mal von Ursulas Entführung las, habe sie sofort gedacht, dass ihr Mann der Täter sein könnte.

Dass der 36-jährigen Tochter eine Wolldecke auf einem Foto "irgendwie bekannt" vorkam, dürfte auch nicht zum Vorteil ihres Vaters sein: Die Decke lag in Ursulas Kistengrab. Auch über das Tonbandgerät, das ihr auf einem Foto gezeigt wurde und das das Hauptindiz der Staatsanwaltschaft ist, sagte sie, es komme ihr bekannt vor.

Die Zeugenaussagen verdichten das Bild des aufbrausenden, zynischen und möglicherweise gefühlskalten Angeklagten. Doch für einen Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge bedarf es noch weit mehr und stärkerer Indizien.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.