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02.10.2006

Verfassungsbeschwerde gegen Atommüll-Lager

Blick auf das Kernkraftwerk Gundremmingen
Foto: Ulrich Wagner

Gundremmingen (lby) - Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen fünf Anlieger gegen das schwäbische Atommüll-Lager Gundremmingen vorgehen. Die Kläger argumentieren, dass die Lagerung von Atommüll gegen ihr im Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoße.

Gundremmingen (lby) - Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen fünf Anlieger gegen das schwäbische Atommüll-Lager Gundremmingen vorgehen. Unterstützt werden sie von der Bürgerinitiative "Forum Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.", wie deren Vorsitzender Raimund Kamm am Montag in Augsburg mitteilte.

Die Kläger argumentieren, dass die Lagerung von Atommüll gegen ihr im Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoße. Wegen des Fehlens einer langzeitig sicheren Beseitigung der Brennelemente sehen sie auch den Schutz der Lebensgrundlagen für künftige Generationen verletzt.

Anfang des Jahres hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen der Nachbarn gegen das Atommüll-Lager abgelehnt und eine Revision ausgeschlossen. Eine Beschwerde dagegen wurde Ende August vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg erschöpft und zugleich der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geebnet.

In Deutschlands größtem atomaren Zwischenlager ist Platz für 192 Castor-Behälter, die dort maximal 40 Jahre gelagert werden dürfen.

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