Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verwandtenaffäre: Landtagspräsidentin legt alles offen

Verwandtenaffäre
29.05.2013

Landtagspräsidentin legt alles offen

Die bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) spricht im bayerischen Landtag in München (Bayern) während einer Pressekonferenz. Stamm gab die Namen der Abgeordneten an, die im Jahr 2000 kurz vor Wirksamwerden der Einschränkung der Verwandtenbeschäftigung Ehefrauen oder Verwandte eingestellt hatten.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Barbara Stamm (CSU) nennt die 16 Abgeordneten, die im Jahr 2000 noch Verträge mit nahen Angehörigen geschlossen haben. Anonyme Kritik aus der eigenen Partei weist sie zurück.

Ein zweites Mal wollte sich Barbara Stamm (CSU) offenkundig nicht mehr vorwerfen lassen, dass sie in der Verwandtenaffäre des Bayerischen Landtags nicht für völlige Transparenz sorgt. Gestern Vormittag legte die Landtagspräsidentin nicht nur eine Liste mit den Namen von 16 Abgeordneten vor, die im Jahr 2000 noch kurz vor dem Beschäftigungsverbot nahe Angehörige auf Staatskosten bei sich anstellten. Sie lieferte obendrein eine 149 Seiten starke Dokumentation über den parlamentarischen Entscheidungsprozess gleich mit – einschließlich von Protokollen aus nicht-öffentlichen Sitzungen. Daraus geht – wie von unserer Zeitung bereits berichtet – nun zweifelsfrei hervor, dass die Landtagsabgeordneten ab 17. Mai 2000, spätestens aber seit 5. Juli 2000, von der geplanten Übergangsregelung wissen konnten.

"Last-Minute-Verträge": Stamm zurückhaltend

Die ursprüngliche Vermutung, dass es sogar 34 solche „Last-Minute-Verträge“ gegeben habe, bestätigte sich nicht. Doch auch dafür hatte Stamm, nachdem ihre Mitarbeiter tagelang in den Akten geforscht hatten, eine Erklärung parat. „Insgesamt“, so heißt es in der schriftlichen Mitteilung des Landtags, „gab es 79 Altfälle, 45 davon waren 1999 bekannt. Deswegen wurde vermutet, 34 Abgeordnete hätten im Jahr 2000 noch neue Verträge abgeschlossen. Dies ist allerdings nicht richtig: Im Jahr 1999 konnte der Landtag nur über die bereits 1998 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse Auskunft geben, weil die Rechnungslegung für 1999 noch nicht abgeschlossen war.“

Dennoch trage der ganze Vorgang, wie Stamm sagte, „natürlich nicht zum Ansehen des Parlaments bei“. Sie musste auch einräumen, dass CSU und SPD damals wohl kein Beschäftigungsverbot für Angehörige ersten Grades beschlossen hätten. Erst im Januar 2000 sei „mit dem Gesetzentwurf der Grünen etwas in Bewegung und in Gang gekommen“.

Zur umstrittenen moralischen Dimension der Beschäftigung naher Angehöriger und zu den scharf kritisierten „Last-Minute-Verträgen“ äußerte sich Stamm nur zurückhaltend. „Es war rechtlich in Ordnung, aber Sie haben hier eine Präsidentin vor sich, die nie von einer solchen Regelung Gebrauch gemacht hat“, sagte Stamm und räumte zur mehrfachen Fortschreibung der Übergangsregelung ein: „Ob man so lange eine Altfallregelung macht, das ist eine Diskussion, die zu Recht geführt wird.“

Niemand hat mehr nachgefragt

Stamm bestätigte gestern auch Recherchen unserer Zeitung, wonach die unabhängige Diätenkommission nur im Jahr 2003 noch einmal zu den Altfällen Anfragen gestellt habe. Damals habe sich der Landtag einstimmig dafür ausgesprochen, die Übergangsregelung fortzusetzen, aber keine Fallzahlen mehr ermittelt. Dass es nach der Reform des Abgeordnetengesetzes mehr waren als zuvor, sei damals nicht thematisiert worden. Und im Jahr 2008, zu Beginn dieser Legislaturperiode, habe niemand mehr nachgefragt. „Die Diätenkommission hat zu mehreren Themen angeklopft, aber nicht mehr dazu.“

Anonyme Kritik aus den eigenen Reihen ihrer eigenen Partei an ihrem Krisenmanagement in der Affäre wies Stamm zurück: „Wenn man einander etwas zu sagen hat, dann soll man sich das selber sagen.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.