Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Probealarm: Sirenen-Test in Bayern: "Alles hat wie geplant funktioniert"

Probealarm
11.04.2019

Sirenen-Test in Bayern: "Alles hat wie geplant funktioniert"

Die Sirenen heulten am 11. April 2019 in ganz Bayern.
Foto: Stadt Augsburg (Archiv)

Die Sirenen in Bayern haben am 11. April nur für einen Probealarm geheult. Aber was ist die Sirenenalarm-Bedeutung im Ernstfall?

Wenn am Donnerstag gegen 11 Uhr eine Sirene zu hören war, ist das aller Wahrscheinlichkeit nach ein gutes Zeichen gewesen. In weiten Teilen Bayerns wurde auf Geheiß des Münchner Innenministeriums die Warnung der Bevölkerung geprobt. Neben einem Sirenenheulton von einer Minute wurde auch per Warn-Apps über den Probealarm informiert. 

"Nach jetzigem Kenntnisstand hat alles wie geplant funktioniert", teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Eine Evaluation, ob die Sirenen funktioniert haben und gut hörbar waren, geschehe vor Ort. Gut geklappt habe die Auslösung der Warn-Apps. "Das geschieht zum Teil zentral durch uns, zum Teil durch die unteren Katastrophenschutzbehörden beziehungsweise Integrierten Leitstellen."

Solche Tests gibt es immer wieder. Der Sirenen-Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Ein weiterer Probealarm im Freistaat ist für diesen Freitag (12. April) ebenfalls ab 11.00 Uhr geplant.

Sirenenalarm: Hier heulten am Donnerstag die Sirenen in Bayern

Sirenenalarm in Schwaben

  • Landkreis Aichach-Friedberg (zusätzlich auch Warn-App NINA und mobile Sirenenanlagen)
  • Landkreis Augsburg (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Dillingen a.d. Donau (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Donau-Ries  (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Günzburg (zusätzlich auch Warn-App BIWAPP)
  • Landkreis Lindau (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Neu-Ulm
  • Landkreis Ostallgäu (nur Warn-App NINA)
  • Stadt Augsburg (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Stadt Kaufbeuren (nur Warn-App NINA und mobile Sirenenanlagen)
  • Stadt Kempten (Allgäu)
  • Stadt Memmingen (nur mobile Sirenenanlagen)

Sirenenalarm in Oberbayern

  • Landkreis Altötting (zusätzlich auch Warn-App KATWARN und mobile Sirenenanlagen)
  • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Landkreis Dachau (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Ebersberg
  • Landkreis Eichstätt
  • Landkreis Erding (nur mobile Sirenenanlagen)
  • Landkreis Freising
  • Landkreis Fürstenfeldbruck (nur mobile Sirenenanlagen)
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Mühldorf a. Inn
  • Landkreis München (nur Warn-App KATWARN)
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
  • Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Traunstein
  • Landkreis Weilheim-Schongau
  • Stadt Ingolstadt
  • Stadt München (nur Warn-App KATWARN)

Sirenenalarm in Niederbayern

  • Landkreis Deggendorf (zusätzlich auch Warn-App KATWARN)
  • Landkreis Dingolfing-Landau (zusätzlich auch Warn-App BIWAPP und
  • Landkreis Kelheim - aber nicht in allen Gemeinden (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Landshut ohne Gemeinde Wurmsham (zusätzlich auch Warn-Apps NINA und BIWAPP)
  • Landkreis Passau (zusätzlich auch Warn-App BIWAPP)
  • Landkreis Rottal-Inn (zusätzlich auch Warn-App BIWAPP und mobile Sirenenanlagen)
  • Landkreis Straubing-Bogen - aber nicht in allen Gemeinden (zusätzlich mobile Sirenenanlagen)
  • Stadt Landshut
  • Stadt Passau
  • Stadt Straubing

Sirenenalarm in der Oberpfalz

  • Landkreis Amberg-Sulzbach
  • Landkreis Regensburg (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Landkreis Schwandorf (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Stadt Regensburg (zusätzlich auch Warn-App NINA)

Sirenenalarm in Oberfranken

  • Landkreis Bamberg (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Stadt Baunach
  • Landkreis Bayreuth (nur Warn-App NINA)
  • Landkreis Kulmbach (zusätzlich auch Warn-App NINA)
  • Gemeinde Himmelkron
  • Stadt Bayreuth (nur Warn-Apps NINA und KATWARN)

Sirenenalarm in Mittelfranken

  • Landkreis Erlangen-Höchstadt
  • Landkreis Fürth
  • Landkreis Nürnberger Land
  • Stadt Ansbach
  • Stadt Erlangen
  • Stadt Fürth
  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Schwabach (nur mobile Sirenenanlagen)

Sirenenalarm in Unterfranken

  • Landkreis Aschaffenburg (zusätzlich auch Warn-App KATWARN)
  • Landkreis Bad Kissingen
  • Landkreis Haßberge
  • Landkreis Kitzingen
  • Landkreis Main-Spessart
  • Landkreis Miltenberg
  • Landkreis Schweinfurt
  • Landkreis Würzburg (zusätzlich auch Warn-App KATWARN)
  • Stadt Aschaffenburg
  • Stadt Schweinfurt
  • Stadt Würzburg

Sirenenalarm: Warum heulen die Sirenen im Ernstfall?

Nach Angaben der Behörden muss im Ernstfall beim Sirenenalarm zwischen zwei Arten unterschieden werden. Der auf- und abschwellender Heulton von einer Minute soll die Bevölkerung vor schwerwiegenden Gefahren warnen. Die Bürger sollen dann Fernseher und Radio anschalten, um über die Medien weitere Informationen zu bekommen. Genau diese Art wird zweimal im Jahr mit einem Probealarm gestestet.

Wenn dreimal einen gleichbleibender Ton von je zwölf Sekunden unterbrochen von genauso langen Pausen ertönt, sollen hingegen Einsatzkräfte alarmiert werden. Das kann zum Beispiel bei Bränden der Fall sein. In vielen Gemeinden gibt es im ersten Samstag im Monat einen Test. (sge, dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.