Zahnarzt gegen Jameda: Urteil im Prozess um Bewertungsportal erwartet
Ein Zahnarzt streitet vor Gericht mit dem Bewertungsportal Jameda, weil positive Kommentare über seine Praxis gelöscht wurden. Was dahinter steckt.
Im Rechtsstreit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda wird am Dienstag (15 Uhr) das Urteil vor dem Münchner Landgericht I erwartet.
Zahnarzt klagt gegen Jameda - weil positive Bewertungen verschwunden sind
Ein Kieler Zahnarzt hatte das Bewertungsportal mit Sitz in München verklagt, weil Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht wurden - dem Kläger zufolge wenige Tage nachdem er seine Bezahlmitgliedschaft gekündigt hatte.
Für den Arzt ist nach Angaben seines Anwalts die Löschung eine Bestrafung der Vertragsauflösung - er verlangte vor Gericht, dass die Bewertungen wieder online gestellt werden.
Jameda will Kommentare überprüft haben - und anschließend gelöscht
Der Anwalt von Jameda entgegnete bei der mündlichen Verhandlung, dass die Löschung keineswegs eine Reaktion auf die Vertragskündigung war.
Vielmehr sei die Überprüfung der guten Bewertungen nachweislich schon mehrere Tage vor Eingang der Kündigung von einer Mitarbeiterin angestoßen worden, da diese auffällig waren.
Da die Überprüfung per SMS ergebnislos verlief, seien die zehn Bewertungen schließlich von der Seite genommen worden. (dpa)
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Der Verdacht einer Bestrafung des Kieler Zahnarztes für die Kündigung bei Jameda ist keineswegs abwegig. Am 18. Januar 2018 erschien auf meine Initiative hin der ZEIT-Artikel „Zu welchem Arzt würden Sie gehen“. Um 9.50 desselben Tages schrieb die Pressesprecherin Jamedas, Frau Kathrin Kirchler, dem Zeit-Autor Tin Fischer eine Email, in welcher sie sich erkundigte, ob ich, Dr. Peter Gorenflos, der „Leser“ und Arzt sei, von dem er den Hinweis bekommen habe. 5 Stunden später hatte ich eine 6 in meinem Jameda-Profil. Nachdem man mir den angeforderten Behandlungsnachweis, auf den ich einen Rechtsanspruch habe, verweigerte, schaltete ich meinen Rechtsanwalt ein. Erst jetzt wurde diese Note 6 gelöscht. Kostenpunkt: 1000.- Euro. Ein Zweiklassen-Portal mit zahlenden Kunden und nicht-zahlenden Zwangsteilnehmern, die sich laut Jameda unter dem Vorwand der Informationsfreiheit nicht löschen lassen dürfen - trotz gegenteiligen Urteils vom BGH vom Februar letzten Jahres – kann nicht neutral sein. Die Bevorzugung von zahlenden Ärzten lässt sich in beliebigen Stichproben, in der 6.500-Fall-Statistik der ZEIT und in der web-page des Portals selbst leicht nachweisen. Sortiert man dort die Ärzte nach Noten zwischen 3 und 6, dann findet man fast ausschließlich Kollegen ohne Profil-Foto, also Nicht-Kunden. Es wird Zeit, dass das Lauterkeitsrecht gegen Jameda in Stellung gebracht wird. Die Kammern tragen hierfür die Verantwortung. Die Parole muss lauten: Nulltoleranz gegenüber Zweiklassen-Portalen wie Jameda!