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AfD
11.05.2023

Landesparteitag muss über Spitzenkandidatenfrage entscheiden

Fähnchen mit dem AfD-Logo liegen bei einem Landesparteitag auf einem Tisch.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Archivbild)

Geht die Bayern-AfD mit einem landesweiten Spitzenkandidaten in den Landtagswahlkampf - und falls ja, mit wem? Oder setzt sie schlicht und einfach auf die sieben Listenführer in den Regierungsbezirken, möglicherweise ergänzt um den aktuellen Fraktionschef Ulrich Singer? Das sind die zentralen Fragen, die an diesem Samstag auf einem Landesparteitag im mittelfränkischen Greding geklärt werden sollen.

Die Entscheidung galt vorab als offen, doch hat die AfD-Landtagsfraktion offenbar eine klare Tendenz: dass die sieben regionalen Spitzenkandidaten reichen, es eine bayernweite Spitze nicht braucht. "Wir haben ein Stimmungsbild eingeholt - und das war sehr, sehr eindeutig", sagte Singer der Deutschen Presse-Agentur in München. "Das ist ein starkes Team für Bayern."

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka dagegen sagte der dpa: "Ein Wahlkampf ohne Spitzenkandidat ist für mich eigentlich kein richtiger Wahlkampf." Er brachte sich dafür auch selbst ins Spiel - auch wenn er überhaupt nicht für den Landtag kandidiert, sondern für die AfD im Bundestag sitzt. "Wenn's wirklich brennt und keiner sonst will, würde ich es auch selber machen", sagte er. Andererseits könne er aber auch mit dem Vorschlag der Fraktion leben.

"Mein Hauptziel ist, dass wir wieder ein zweistelliges Ergebnis holen", sagte Protschka. 2018 war die AfD mit 10,2 Prozent erstmals in den Landtag eingezogen. Sie stellte dort anfangs 22 Abgeordnete - nach mehreren Fraktionsaustritten sind es inzwischen aber nur noch 17. Umfragen sehen die Partei derzeit erneut bei rund 10 Prozent.

Wer sich auf dem Parteitag durchsetzen wird, ist vor allem deshalb offen, weil bei der AfD alle Mitglieder teilnehmen können und nicht nur Delegierte. Deshalb sind die Mehrheitsverhältnisse vorab unklar. Und die Bayern-AfD ist - ebenso wie die Landtagsfraktion - traditionell tief gespalten zwischen den Anhängern des offiziell aufgelösten "Flügels" und dem vermeintlich gemäßigteren Lager.

Fakt ist, dass der gesamte Landesverband vorerst weiter vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet werden darf, wenn auch nur auf Basis offen zugänglicher Informationen. Das hatte das Verwaltungsgericht München zuletzt entschieden und damit AfD-Anträge abgewiesen. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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