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Bürgerentscheid
17.06.2023

Bürger entscheiden über Welterbe-Antrag für Neuschwanstein

Blick auf Neuschwanstein. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden darüber, ob das Schloss bei der Unesco als Kulturerbe nominiert werden soll.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Schloss Neuschwanstein könnte zum Welterbe werden. Die Einwohner Schwangaus entscheiden am Sonntag, ob sie die Unesco-Bewerbung unterstützen. Nicht alle sind dafür.

Bei einem Bürgerentscheid sollen die Einwohner von Schwangau am Sonntag darüber entscheiden, ob sie die Nominierung von Neuschwanstein als Welterbe unterstützen. Das Schloss im Ostallgäu soll gemeinsam mit den anderen beiden weltberühmten Schlössern des Bayern-Königs Ludwig II., Herrenchiemsee und Linderhof, sowie dem Königshaus am Schachen als Weltkulturerbe-Vorschlag bei der Unesco eingereicht werden.

Das Projekt "Gebaute Träume" steht bereits länger auf der sogenannten Tentativliste, auf der die nächsten Welterbe-Vorschläge der Bundesrepublik gesammelt werden. Das als Märchenschloss bekannte Neuschwanstein ist das Aushängeschild der Bewerbung. Doch in Schwangau sind nicht alle Bürger von der Initiative der bayerischen Staatsregierung begeistert.

Kritiker befürchten nach Welterbeantrag noch mehr Besucher bei Neuschwanstein

Manche befürchten, dass das Welterbesiegel noch mehr Besucher anlocken könnte. Mit normalerweise etwa eineinhalb Millionen Gästen pro Jahr zählt Neuschwanstein bereits zu den größten Touristenattraktionen Deutschlands. Zudem sind Einwohner skeptisch, weil sie aus Denkmalschutzgründen weitere Beschränkungen befürchten, wenn im Umfeld des Schlosses Neubauten errichtet werden sollen.

Der Welterbeantrag soll Anfang 2024 bei der Unesco in Paris eingereicht werden, mit der Entscheidung des Welterbekomitees wird im Sommer 2025 gerechnet. Sollten die Bürger Schwangaus das Projekt nicht unterstützen, wäre dieser Zeitplan wohl nicht mehr einzuhalten. Denn die Unesco verlangt die Unterstützung der Menschen vor Ort. (dpa)

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18.06.2023

Schloss Neuschwanstein sollte das alleinige Erbe vom Märchenkönig für Bayern bleiben ohne Einmischung und Interessen sonstiger Institutionen.