Mit Kind zum Arzt: Müssen Begleitpersonen 3G erfüllen?
Brauchen Begleitpersonen beim Arztbesuch einen Corona-Test? Um diese Frage gab es zuletzt offenbar in mehreren Praxen Streit. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung klärt auf.
Die Verschärfung der Corona-Regeln durch den Bundestag hat jüngst im Bereich der Arztpraxen für erhebliche Irritationen gesorgt. So schilderte etwa eine Mutter, dass von ihr verlangt worden war, einen Coronatest vorzulegen – sonst dürfe sie nicht ihr kleines Kind in die Praxis begleiten.
„Es ist ganz offenkundig so, dass die neue Änderung im Infektionsschutzgesetz in einigen Praxen vielleicht etwas zu eng ausgelegt wurde“, erläutert Dr. Axel Heise, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), gegenüber unserer Redaktion.
Gesundheitsministerium: Keine generelle Test-Pflicht für Arztbesuch
„Die 3G-Regelung gilt in Praxen nicht“, sagte Heise. Kein Patient müsse getestet sein. Und Begleitpersonen auch nicht. Also nicht der Vater oder die Mutter, die mit einem Kind in die Praxis kommen. „Aber auch nicht etwa die Tochter, die ihre ältere, womöglich versorgungsbedürftige Mutter begleitet.“
Bei der KVB seien ebenfalls eine Reihe von Hinweisen eingegangen, wonach Begleitpersonen Schwierigkeiten gehabt hatten, ohne Test in die Praxen hineinzukommen. „Wir haben extra noch einmal nachgefragt.“ Seitens des Bundesgesundheitsministeriums sei dann noch einmal klar gesagt worden, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte, insgesamt Betreuerinnen, aber auch helfende Nachbarn, mit vorgelassen werden müssten.
„Wir hoffen, dass das nun von den Praxen registriert und umgesetzt wird – und die Irritationen somit geklärt sind“, betonte Heise.
Die Diskussion ist geschlossen.
Aber warum gilt die 3G Regel gerade in Praxen nicht? Da sind Leute im Wartezimmer die schon krank und geschwächt sind und an trägt da einer Corona rein. Super.
Eigentlich sollten sich alle, die die Praxis betreten wollen, vorher testen lassen, egal ob geimpft oder nicht.