Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Regeln an Schulen in Bayern: Isolationspflicht und Hygienemaßnahmen im Dezember

Keine Isolationspflicht
21.11.2022

Diese Corona-Regeln gelten an bayerischen Schulen

In der Schule war sie Dauerbegleiter: Kinder mussten die Maske im Unterricht tragen.
Foto: Annette Riedl, dpa (Symbolbild)

Die Abschaffung der Isolationspflicht hat auch für die Schulen des Freistaats Konsequenzen. Was empfiehlt das Kultusministerium?

Das neue Jahr steht bevor. Bayern hat die Isolationspflicht gekippt und die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen abgeschafft. All das hat Auswirkungen auf die Schulen im Freistaat. Was müssen Eltern und Schüler 2023 beachten? Wir haben die aktuellen Corona-Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und die aktuell geltenden Corona-Regeln zusammengefasst.

Auch an Schulen keine Isolationspflicht mehr

Was für das gesamte öffentliche Leben gilt, gilt auch für die bayerischen Schulen. Seit dem 16. November müssen Corona-Infizierte nicht mehr in Quarantäne ausharren. Die bislang geltende Regelung der fünftägigen Isolationspflicht nach einer Corona-Infizierung gehört der Vergangenheit an. Auch bei Symptomen können die Betroffenen nun das Haus verlassen, einzig eine medizinische Maske ist dann verpflichtend sowie die Umgehung von sogenannten vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Kliniken.

Florian Herrmann sagte nach der Sitzung des Kabinetts: "Eine Absonderung ist nicht mehr erforderlich. Das gilt für alle Lebensbereiche, deshalb gilt das auch für die Schule. Es ist der Absprung aus der Pandemie Richtung Normalität."

Vertreter der bayerischen Lehrerverbände hatten im Vorfeld der Sitzung klare und umsetzbare Regeln gefordert, "die einen sicheren Unterrichtsbetrieb in Präsenz für alle Beteiligten ermöglichen". Die Maßnahmen in Schulen dürften sich dabei aber nicht zu weit von den sonst geltenden Regeln unterscheiden, da es sonst zu Akzeptanzproblemen kommen könnte. Zudem müssten die Verantwortlichen in Wissenschaft und Politik klar definieren, was "krank" oder "ansteckend" bedeute.

Corona-Isolationsregeln gelten ab Mittwoch auch an Schulen 

Aktuelle Corona-Regelungen an Schulen in Bayern: Keine Masken- und Testpflicht

"In der aktuellen Infektionslage besteht kein Anlass, an den Schulen wieder anlasslose Testungen oder eine Maskenpflicht einzuführen. Es bleibt daher bei den bekannten Hygieneempfehlungen, bspw. zum freiwilligen Tragen einer Maske auf den Begegnungsflächen im Schulgebäude.", schreibt das bayerische Kultusministerium auf seiner Webseite. Es gibt aber Empfehlungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie ab.

Lesen Sie dazu auch

Prinzipiell gilt: Um Ansteckungen in der Schule zu vermeiden, soll jeder, der krank ist, zu Hause bleiben – unabhängig davon, ob ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Dazu kommen eine Reihe von "Basis-Hygienemaßnahmen".

Corona-Experte: "Auch in Schulen müssten wir wieder eine Maskenpflicht haben" 

Corona-Hygieneempfehlungen an Schulen

Das Kultusministerium empfiehlt das freiwillige Tragen einer Maske auf den Begegnungsflächen der Schulen. Darunter fallen beispielsweise Gänge, Treppenhäuser und die Pausenhalle.

Die Unterrichtsräume sollten weiterhin mindestens alle 45 Minuten gelüftet werden. Dafür sollten die Fenster über mehrere Minuten vollständig geöffnet werden. Es können weiterhin auch Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese ersetzen laut dem Ministerium jedoch nicht das regelmäßige Lüften.

Auch Abstandhalten bleibt wichtig. Wo es möglich ist, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es wird empfohlen, dass sich die Schüler regelmäßig für mindestens 20 Sekunden mit Seife die Hände waschen. Dadurch senken sie das Infektionsrisiko für sich selbst und für andere. Zudem ist es wichtig, in die Armbeuge oder in ein Taschentuch zu husten oder zu niesen.

Müssen Kinder mit einem hohen Risiko auf einen schweren Corona-Verlauf am Unterricht teilnehmen?

"Eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund individuell empfundener Gefährdungslage ist nicht möglich", schreibt das Kultusministerium auf seiner Website. Allerdings können Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht beantragen, wenn bei ihnen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-Verlauf besteht. Dafür müssen sie eine ärztlicher Einschätzung vorlegen. Mit anderen Worten: ein Attest.

Corona-Regeln an Schulen in Bayern: Können sich die Corona-Regeln wieder verschärfen?

Eine erneute Verschärfung der Corona-Regeln wäre denkbar, wenn sich das Infektionsgeschehen verschärft. Nach dem Gesetzespaket der Ampel-Koalition haben die Länder die Möglichkeit, in zwei Abstufungen verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz zu erlassen.

Theoretisch können in der ersten Stufe die Länder wieder eine Maskenpflicht an Schulen für Angestellte und Schüler ab der 5. Klasse einführen, sofern der geregelte Präsenzunterricht anderweitig nicht aufrechterhalten werden kann. Die Möglichkeit, Lockdowns zu verhängen oder Schulen zu schließen, gebe es im neuen Corona-Fahrplan für Herbst und Winter nicht, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). In Schulen könnten lediglich bei hohem Infektionsgeschehen Masken und Testungen vorgegeben werden.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung