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Gesundheit
15.11.2022

Corona-Isolationsregeln gelten ab Mittwoch auch an Schulen

Eine Maske liegt während des Unterrichts auf einem Federmäppchen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Für Corona-Infizierte entfällt in Bayern von Mittwoch (16.11.) an die Isolationspflicht - stattdessen gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete.

Auch die bayerischen Schulen sind von dieser neuen Regelung nicht ausgenommen. Es gelte der Grundsatz: "Wer krank ist, geht nicht in die Schule", hieß es unisono aus dem Gesundheits- und dem Kultusministerium.

"Wenn ein Kind an Corona erkrankt ist, bleibt es sinnhafterweise zu Hause", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Auch bei einem positiven Corona-Test sei es sinnvoll, einige Tage zu Hause zu bleiben. Wenn die Eltern aber darauf bestünden, ihr Kind trotz positivem Corona-Test in die Schule zu schicken, müsse es dort entsprechend der neuen Maßnahmen über die Dauer der Infektion eine Maske tragen. Auch außerhalb der Schulen müssen Infizierte, die sich nicht mehr in Isolation begeben wollen, eine Maske tragen.

Vertreter der bayerischen Lehrerverbände hatten im Vorfeld der Sitzung klare und umsetzbare Regeln gefordert, "die einen sicheren Unterrichtsbetrieb in Präsenz für alle Beteiligten ermöglichen". Die Maßnahmen in Schulen dürften sich dabei aber nicht zu weit von den sonst geltenden Regeln unterscheiden, da es sonst zu Akzeptanzproblemen kommen könnte. Zudem müssten die Verantwortlichen in Wissenschaft und Politik klar definieren, was "krank" oder "ansteckend" bedeute.

Bislang müssen positiv Getestete für fünf bis zehn Tage in die Isolation - je nachdem, ob und wie lange sie Symptome haben.

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