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  3. Corona-Regeln in Bayern an Silvester und Neujahr 2021 / 2022, heute, 1.1.22

Pandemie-Maßnahmen
01.01.2022

Corona-Regeln in Bayern an Silvester und Neujahr

Dieses Jahr wird es in Bayern an Neuhjahr eher ruhiger zugehen. Ministerpräsident Söder übernimmt die Corona-Regeln der Bund-Länder-Runde.
Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

Seit 28. Dezember gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Diese betreffen sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte. Wie sieht es an Silvester aus?

Die Omikron-Welle ist in Deutschland wohl nicht mehr aufzuhalten. Deshalb gelten seit Dienstag, 28. Dezember, neue Corona-Regeln in Deutschland. In Bayern haben die meisten Maßnahmen schon vorher gegolten. Doch was gilt an Silvester?

Corona-Regeln an Silvester und Neujahr in Bayern

  • Diese neuen Regeln sind seit dem 28. Dezember bundesweit, also auch in Bayern, in Kraft getreten:
  • Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind im Innen- und Außenbereich auf maximal zehn Personen begrenzt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von dieser Zählung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für die Gastronomie (siehe unten). Ist eine ungeimpfte Person anwesend, gelten für alle die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
  • Harte Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben erhalten. So etwa 3G am Arbeitsplatz oder in Bus und Bahn, 2G im Einzelhandel, in Theater oder Kinos - und je nach lokalem Infektionsgeschehen auch 2G-Plus
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten ebenfalls weiter: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Diese Regel gilt auch, wenn in einer Gruppe geimpfter oder genesener Personen nur ein Ungeimpfter ist
  • Clubs und Diskos bleiben "bis auf Weiteres" geschlossen
  • Großveranstaltungen werden verboten – Fußballspiele im Profisport finden also nur als Geisterspiele statt
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten, an Silvester sollen Versammlungsverbote an bestimmten öffentlichen Plätzen gelten

Die Impfkampagne soll zudem ohne Pause an den Feiertagen weiterlaufen - Bund und Länder peilen 30 Millionen weitere Booster-Impfungen bis Ende Januar an.

Bayern: Kein Lockdown an Silvester und Neujahr

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Eindämmung nach Weihnachten übernehmen. Es gebe keinen "Weihnachts-Lockdown", betonte Söder am Dienstag; eine "Weihnachts-Vorsicht" sei aber sicherlich sinnvoll. „In Bayern greifen bereits fast alle Maßnahmen. Deshalb wird sich wenig ändern“, sagte Söder nach dem Corona-Gipfel am Dienstagnachmittag.

Video: AFP

Bei allen Maßnahmen müssten immer zwei Prinzipien gelten, erklärte er hinsichtlich der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI), das sich für "maximale Kontaktbeschränkungen" ausgesprochen hatte: Vorsicht und Verhältnismäßigkeit. Alle Beschlüsse müssten auch vor Gericht bestehen.

Die Auswirkungen von Omikron auf Bayern seien noch unklar. „Es ist wohl ansteckender, aber die Booster-Impfung bietet Schutz“, erklärte Söder zur neuen Virus-Variante. „Wir brauchen deshalb weiter Tempo beim Impfen. Dazu sollten alle Behörden des Bundes zu Omikron eine einheitliche Linie haben. Alles andere verwirrt", erklärte der bayerische Ministerpräsident.

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Böllerverbot und Ansammlungsverbot in Bayern

Wie bereits vergangenes Jahr gilt an Silvester bundesweit ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Das bayerische Kabinett hat jetzt darüber hinaus auch eine Möglichkeit für Gemeinden geschaffen, ein Feuerwerksverbot "auf besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" auszusprechen.

Auch Ansammlungen in der Öffentlichkeit sind an Silvester untersagt. In Bayern wurde das am 14. Dezember beschlossen: Zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr und dem 1. Januar, 9 Uhr greift demnach "auf von den Gemeinden zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen". Und weiter heißt es: "Über 10 Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen." Das Kabinett begründet den Beschluss damit dass dieses Jahr die Krankenhäuser "weit mehr belastet als im Vorjahr" seien.

Essen gehen an Silvester: Was gilt in der Gastronomie in Bayern?

  • In Restaurants und Cafés in Bayern gilt grundsätzlich die 2G-Regel – sowohl in Innenräumen als auch draußen: Es können also nur Geimpfte und Genesene ins Restaurant. Minderjährigen Schülerinnen und Schülern erlaubt eine Ausnahmeregelung übergangsweise den Besuch in gastronomischen Einrichtungen.
  • Weiterhin gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr für die Gastronomie.
  • Für die Silvesternacht ist die Sperrstunde aufgehoben.
  • In der Gastronomie dürfen auch mehr als zehn Personen gemeinsam essen, weil dort eh mehr Menschen in einem Innenraum versammelt sind. Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium wäre es widersprüchlich, wenn sich in der Gastronomie mehr als zehn Fremde treffen dürften, aber nicht mehr als zehn Bekannte.
  • Geschlossene Gesellschaften: Für private Veranstaltungen, die in separaten Räumlichkeiten des Gastro-Betriebes stattfinden, gilt in Bayern die 2G-plus-Regel. Auch hier gilt die Zehn-Personen-Grenze.

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