Behörden müssen allein in Bayern 29.000 Cannabis-Akten neu prüfen
Ab dem 1. April soll der Konsum von Cannabis weitgehend legal sein - trotz Kritik. Nach Justizangaben müssten Tausende alte Strafverfahren überprüft werden.
Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bayernweit etwa 29.000 Strafakten überprüft werden müssen. Das ergab eine Anfrage der Deutschen Richterzeitung beim Justizministerium in München (Stand 15. März 2024). Bundesweit sind es demnach mehr als 210.000 Strafakten. Alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wären es 60.000 Fälle.
Rückwirkender Amnestie bei Legalisierung hat Konsequenzen
Die bayerische Justiz klagt seit Wochen über Mehrarbeit durch das Gesetz, das unter anderem eine rückwirkende Amnestie-Regelung vorsieht. Deswegen müssen Staatsanwaltschaften im Freistaat Tausende eigentlich abgeschlossene Altfälle noch mal überprüfen. Alleine die Staatsanwaltschaft München I zählt knapp 4000 bereits erledigte Verfahren, deren Akten noch einmal gesichtet werden müssen, wie eine Sprecherin kürzlich mitteilte.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Bundesregierung sieht vor, dass rechtskräftige und bisher nicht vollständig vollstreckte Strafen für Delikte, die vom 1. April an nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Bis das Cannabisgesetz am 1. April in Kraft tritt, muss die Staatsanwaltschaft also zahlreiche Altfälle überprüfen, die nach dem neuen Recht nicht zu Strafen hätten führen dürfen.
Bundesrat könnte Cannabis-Legalisierung nur noch bremsen
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.
Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. (dpa)
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Na endlich haben die Mitarbeiter der Behörden wieder was zu tun, auch, wenn´s unnötig und wieder wegen eine unglücklichen Politik ist.
Diese Straftaten sind aber schon der Handel mit Btm, oder?
Ich denke nicht das da kleine Gelegenheitskiffer oder Freiluftkonsumenten erfasst sind?
Eine Löschung aus dem Zentralregister verspricht zumindest die Vermittlung in Arbeit, nur die Lücke im Lebenslauf muss kreativ gefüllt werden.