Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Gericht erörtert AfD-Klage wegen Landtags-Besetzungen

Justiz
17.04.2024

Gericht erörtert AfD-Klage wegen Landtags-Besetzungen

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

Ist es in Ordnung, wenn die AfD bei wichtigen Landtags-Gremien außen vor bleibt? Fakt ist nun einmal: Die Wahlen sind geheim. Mit einer ersten Klage war die AfD gescheitert, nun hofft sie erneut.

Die AfD, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem erstmaligen Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG). Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit einer AfD-Klage, und zwar gegen ihre Nicht-Wahl ins PKG in der vergangenen Legislaturperiode. Bei dem Termin am 15. Mai soll erörtert werden, ob damit gegen verfassungsmäßige Rechte der AfD-Fraktion verstoßen worden sei, teilte das höchste bayerische Gericht am Mittwoch mit. Mit einer Entscheidung wird erst einige Zeit nach der mündlichen Verhandlung gerechnet.

Das Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

Seit Ende 2018 konnte aber in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen. Die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz blieb somit unbesetzt. Im Sommer 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - die wird nun verhandelt.

Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Abgeordnete anwesend waren.

Auch in einer Plenarsitzung am Mittwoch lehnten es Redner aller anderen Fraktionen erneut vehement ab, Bewerber der AfD in eines der wichtigen Parlaments-Ämter zu wählen. Zum mittlerweile 20. Mal scheiterte die Fraktion am Ende mit ihrem Personalvorschlag für einen Landtagsvizepräsidenten. Diesmal verpasste der AfD-Abgeordnete Rene Dierkes die erforderliche Mehrheit bei Weitem. Ebenso wie Jörg Baumann, der sich vergeblich um einen Posten im Parlamentarischen Kontrollgremium bewarb.

Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte. Bei der geheimen Wahl kann allerdings kein Parlamentarier dazu gezwungen werden, einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.