Die Zivilklage gegen Benedikt ist die letzte Hoffnung für Missbrauchsbetroffene
Dass sich nun ein Gericht den Vorwürfen gegen den zurückgetretenen Papst annehmen könnte, stellt für viele Missbrauchsbetroffene einen möglicherweise nachahmenswerten juristischen Kniff dar.
Die zivilrechtliche Feststellungsklage unter anderem gegen den zurückgetretenen Papst Benedikt XVI. ist Ausdruck von Hoffnungslosigkeit und Hoffnung zugleich. Sie könnte, so die Hoffnung, ein letzter juristischer Kniff auch für andere Missbrauchsbetroffene sein. Die müssen in vielen Fällen auf von der Kirche in Auftrag gegebene Gutachten und Studien vertrauen oder auf die Bereitschaft dieser „moralischen Institution“, zu Aufklärung und Aufarbeitung beizutragen. Denn strafrechtliche Folgen haben ihre klerikalen Peiniger wegen Verjährung oder Tod meist nicht mehr zu befürchten.
Also geht es in dieser Klage zunächst einmal darum, Auskunft einzufordern, nicht zuletzt von Benedikt XVI., dem früheren Erzbischof von München und Freising. Der hatte in einem Gutachten zwar zu Vorwürfen gegen ihn Stellung genommen, ließ vieles jedoch unbeantwortet: Erinnerungslücken. Später äußerte er in einem Brief die „aufrichtige Bitte um Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Mißbrauchs“, benannte allerdings weder konkret persönliche Schuld noch Verantwortung.
Ihre letzte Hoffnung ruht auf dem Rechtsstaat
Betroffene mussten und müssen bisweilen jahrzehntelang und zunehmend hoffnungslos kämpfen: darum, wahr- und ernst genommen zu werden; darum, Informationen zu erhalten; darum, dass jemand spürbar Verantwortung übernimmt; darum, dass ihnen Therapien bezahlt und „Anerkennungsleistungen“ zuteil werden. Und wieder müssen sie sich dafür auch intransparenten, oft nicht wirklich von der Kirche unabhängigen Gremien und Verfahren ausliefern, wie sie es empfinden. Ihre letzte Hoffnung ruht auf dem Rechtsstaat, etwa auf einer staatlich eingesetzten „Wahrheitskommission“ – und auf dieser Klage.
Die Diskussion ist geschlossen.
Bei jedem verdächtigen Pädophilen wird
von der Justiz eine Hausdurchsuchung
angeordnet.
Sind die Bistümer rechtsfreie Räume oder
hat kein Staatsanwalt den Mut.
sieht so aus. Vielleicht wäre es mal an der Zeit, das Reichskonkordat von 1933 in Frage zu stellen und warum das, was der Vatikan mit Hitler vereinbart hat, immer noch für uns gelten soll.
Ja, das wundert mich auch, da alles was mit dem Dritten Reich oder Hitler zu tun hat komplett verpönt ist!
Allerdings scheint hier die katholische Kirche "DIE GROSSE AUSNAHME" zu bilden.
Welche geheime Absprachen gab es denn noch?