Zum Prozess gegen Andrea Tandler: Geldgier ist nicht strafbar
Politikertochter Andrea Tandler verdiente mit Maskengeschäften immense Summen, wurde dann aber wegen Steuervorwürfen angeklagt. Jetzt hat sie einen Deal geschlossen.
Absprachen in Strafprozessen haben zu Recht keinen guten Ruf. Die „Deals“ werden nicht in öffentlicher Sitzung, sondern hinter verschlossenen Türen im Richterzimmer ausgehandelt. Und da kommt dann halt möglicherweise nicht immer alles ans Licht, was ans Licht kommen sollte.
Es ging nicht darum, wie die moralisch höchst fragwürdigen Geschäfte zustande kamen
Gründe für Absprachen gibt es viele, der wichtigste ist die Prozessökonomie. Die „Ressource Recht“ ist begrenzt. Die Gerichte müssen darauf achten, effektiv zu arbeiten. Endlos lange Verfahren belasten die Justiz, alle anderen Beteiligten und letztlich die Allgemeinheit. Einen Prozess abzukürzen, ist somit in dem Moment sinnvoll und zulässig, in dem klar ist, was am Ende rauskommt.
Man darf unterstellen, dass das im Prozess gegen Andrea Tandler so war. Die Zeugen, die noch nicht gehört wurden, hätten nach Einschätzung von Beobachtern nichts Entscheidendes mehr zur Urteilsfindung beitragen können. Politiker waren nicht darunter. Und eine politische Dimension hatte der Prozess ohnehin nicht mehr. Es ging nicht darum, wie die moralisch höchst fragwürdigen Maskengeschäfte mit den unverschämt hohen Provisionen zustande kamen, sondern es ging um Betrugs- und Steuerdelikte nach Zahlung der Provisionen.
Geldgier an sich ist nicht strafbar, Betrug und Steuerhinterziehung sind es sehr wohl. Nur das war Gegenstand des Verfahrens. Nur dafür können Andrea Tandler und ihr Komplize zur Rechenschaft gezogen werden. Und das klappt ja offenbar auch.
Die Diskussion ist geschlossen.
Nochmals: "Geldgier ist nicht strafbar" so stehts im Gesetz, aber die Justiz hat es sich dabei leicht gemacht. Denn wer sich in einer Notsituation auf Kosten anderer bereichert, macht sich strafbar und nicht nur moralsch.
Und wir Deutschen waren in einer Notsituation und wurden in der "CORONA-Pandemie" von Regierungsseite genötigt uns Impfen zu lassen und Masken zu tragen und einige Politiker haben sich durch die Beschaffung dieser Mittel zu überhöhten Preisen auf Kosten des Steuerzahlers bereichert.
Und dies ist strafbar - darüber sollte in Karlsruhe nachgedacht werden.
Diese Provisionen würde ich als Schmiergelder bezeichnen. Das ist doch der eigentliche Skandal: dass sich bestimmte Menschen an Notständen bereichern und das dermaßen maßlos, dass mir die Luft wegbleibt. Und das ist legal? Pfui Teufel kann ich da nur sagen.
>>Diese Provisionen würde ich als Schmiergelder bezeichnen.<<
Dazu hätte Frau Tandler in entsprechenden Gremien Entscheidungsbefugnis haben müssen, was aber nicht der Fall ist. Sie hat lediglich ihre Connections innerhalb der CSU genutzt, um hier kräftig Reibach zu machen. Da ist sie in der CSU durchaus ja nicht alleine, allerdings war ihre Gier noch größer, denn sie wollte auch möglichst wenig Abgaben an den Staat - der ihr die Provisionen ja erst ermöglicht hat - leisten. Eine wahrhaft christliche und soziale Einstellung, dafür schenkt ihr dieser Staat jetzt vier Jahre ein Appartement mit Vollpension und Personenschutz.
#Walter K.
Ich kann nur hoffen, dass ihr die Kosten für die "Vollpension" auch aufgebürdet werden. Sollte locker für sie bezahlbar sein bei den opulenten Einnahmen die dabei entstanden.
Geldgier ist nicht strafbar, das wurde doch schon bei Nüsslein, Tandler und den restlichen Politkern, die sich beim Masken-Deal bereichert haben, vom Gericht bestätigt. Frau Tandler war mehr als naiv, als sie glaubte mit Schweizer Wohnsitz den deutschen Fiskus steuerlich umgehen zu können.
Die gewaltige Steuerverschwendung auf Kosten der Steuerzahler durch Frau Tandler und Herrn Scheuer widersprechen eigentlich der Moral einer christlich-sozialen Partei. Scheuer hat ca 250 Millionen Steuergelder in den Sand gesetzt und ist immer noch im Bundestag.
Darf man die CSU und ihre Repräsentanten eigentlich noch kritisieren ? Oder wird die CSU nervös, weil sie Wähler an die AfD und die
Freien Wähler von Aiwanger verloren und nur noch 37 % erreicht hat im Vergleich zu Stoiber und Strauß, die über 60 % ( ! ) erreicht
hatten. Wenn die CSU den Einzug in den Bundestag erreichen will, wird es Zeit, dass sie die Freien Wähler als ihre eigentlichen Gegner
sieht, weil diese ihr die entscheidenden Stimmen abnehmen könnten. Die bisher große Zahl an Überhangmandaten der CSU wird es durch die Wahlrechtsreform nicht mehr geben ebenso nicht die Möglichkeit, dass durch 3 Direktmandate eine ganze Partei in den Bundestag einzieht.