Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Pandemie: Maskenprozess: Tandler soll mehr als vier Jahre in Haft

Pandemie
12.12.2023

Maskenprozess: Tandler soll mehr als vier Jahre in Haft

Die Angeklagte Andrea Tandler (M.) im Gespräch mit ihren Rechtsanwältinnen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Politikertochter Andrea Tandler verdiente mit Corona-Maskengeschäften immense Summen, wurde dann aber wegen Steuervorwürfen angeklagt. Jetzt gibt es einen Deal - der eine mehrjährige Haftstrafe vorsieht.

Die Politikertochter Andrea Tandler muss im Steuerprozess rund um die Corona-Maskenaffäre in Bayern mit mindestens vier Jahren und drei Monaten Haft rechnen. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. soll mindestens dreieinhalb Jahre in Haft. Das sieht ein Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zustimmten.

Die beiden Angeklagten räumten daraufhin über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend ein. Zudem haben beide den entstandenen Steuerschaden inzwischen wiedergutgemacht. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Konkret muss Tandler mit einer Strafe von vier Jahren und drei Monaten bis vier Jahren und neun Monaten rechnen. Für N. nannte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner einen Strafrahmen von drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer anschließend eine Strafe jeweils am obersten Rand des Strafrahmens, die Verteidiger plädierten für Strafen am unteren Rand.

Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. aber vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben.

Konkret wurde Tandler vorgeworfen, die Provisionen rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert zu haben. Dadurch musste Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern zahlen. Zudem soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er zuvor nichts eingebracht habe - darauf gründete der Vorwurf der Schenkungssteuerhinterziehung. Der Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung wiederum fußte darauf, dass die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München versteuert wurden, sondern in Grünwald. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. München war allerdings laut Anklage "Ort der Geschäftsleitung".

Die Steuerhinterziehungsvorwürfe hinsichtlich der Einkommen- und der Gewerbesteuer räumten die Angeklagten am Dienstag über ihre Verteidiger weitestgehend ein. Das Verfahren hinsichtlich Schenkungsteuerhinterziehung und Corona-Subventionsbetrug stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am Dienstag direkt ein.

Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft nun mit 7,8 Millionen Euro. Die ursprünglichen Summen aus der Anklage hatten sich unter anderem wegen der Rückabwicklung einer einstigen Schenkung zuletzt reduziert.

Bei einer Verständigung einigen sich Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Die Eckpunkte sind in Paragraf 257c der Strafprozessordnung geregelt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.