Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Landtag: Polizeigesetze regeln Bußgelder und Überwachung neu

Landtag
09.04.2024

Polizeigesetze regeln Bußgelder und Überwachung neu

Ein Polizist hält ein Paar Handschellen.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

Polizeigesetze sind immer so eine Sache. Oft gilt es, zwischen Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechten abzuwägen. Im Landtag werden in den kommenden Wochen einige Novellen zur Sprache kommen.

Nach dem Ende der Verbandsanhörung ist die jüngste Novelle mehrerer bayerischer Polizeigesetze nun wieder Sache des Landtags. Das Kabinett verwies am Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) zur finalen Befassung an das Parlament.

Die Novelle sieht unter anderem eine neue Rechtsgrundlage für die umstrittene Polizei-Software Vera infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor rund einem Jahr zur automatisierten Datenauswertung vor. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird mit der geplanten Rechtsgrundlage sichergestellt, dass die Analysesoftware nur noch unter den vom Gericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben und ohne eine Verbindung zum Internet eingesetzt werden kann. Ferner würden speziell geschulte Polizeiexperten eine Zugriffsberechtigung erhalten.

Mit der "Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform" will die Polizei vorhandene Daten schneller auswerten und verknüpfen. Das helfe, Gefährder und Banden schneller zu ermitteln, kriminelle Netzwerke leichter zu entdecken, mögliche Opfer besser zu schützen und Straftaten möglichst im Vorhinein zu verhindern, sagte Herrmann.

Zudem wurden in der Novelle den Angaben zufolge einige Vorschriften "vorsorglich angepasst", auch wenn bisher keine verfassungsgerichtliche Beanstandung vorliege. Dies betreffe etwa die Voraussetzungen der heimlichen Wohnungsbetretung durch die Polizei, wenn diese zur Vorbereitung verdeckter Maßnahmen unter anderem Technik einbauen muss.

Wie Herrmann betonte, soll darüber hinaus im PAG eine Rechtsgrundlage zur Übermittlung von Bildmaterial von an gefährdeten Objekten angebrachten Kameras an die Polizei verankert werden, soweit die Polizei an diesen Orten selbst Kameras aufstellen dürfte. Das betrifft etwa die Videoüberwachung an großen Verkehrsknotenpunkten wie an Bahnhöfen oder Flughäfen. Zudem soll die Polizei künftig auch gegenüber den Personen Platzverweise aussprechen dürfen, die Polizeieinsätze behindern. Geplant sei auch, dass die Polizei künftig selbst sogenannte Meldeauflagen aussprechen kann.

Die Novellen umfassen auch neue Bußgeldtatbestandteile, etwa wenn jemand gegen Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote von Gemeinden verstößt. Ferner sollen Polizeiangestellte künftig "zur Überwachung des ruhenden Verkehrs" auch Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ab 60 Euro anzeigen können, etwa wenn Falschparker Radfahrer auf Radwegen behindern.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.